Es kann verschiedene Gründe geben, warum Sie neue Kennzeichen benötigen: Möglicherweise wurden sie gestohlen oder verloren, eventuell auch so stark beschädigt, dass sie nicht mehr lesbar sind. In jedem Fall sind Sie verpflichtet für Ersatz-Kennzeichen zu sorgen, denn das Fahren eines Kfz ohne gültiges und klar lesbares Kennzeichen ist nicht erlaubt. So sollten Sie vorgehen:
Schritt 1: Diebstahlsanzeige bei der Polizei
Wurden die Kennzeichen gestohlen, empfiehlt sich als Erstes unbedingt eine Diebstahlsanzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. Durch diese verhindern Sie, dass mit Ihren Kennzeichen in Ihrem Namen Ordnungswidrigkeiten oder sogar Straftaten begangen werden. Idealerweise können Sie bei der Polizei nicht nur Ihr amtliches Kennzeichen nennen, sondern auch den Zeitraum, in dem der Diebstahl stattfand.
Schritt 2: Antrag auf Umkennzeichnung für die Ersatz-Kennzeichen
Um auch weiterhin am Straßenverkehr teilnehmen zu können, brauchen Sie Ersatz-Kennzeichen. Die Umkennzeichnung beantragen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Hierfür benötigen Sie üblicherweise folgende Unterlagen und Dokumente:
- - Zulassungsbescheinigung Teil I und II (ehemals Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein)
- - Reisepass bzw. Personalausweis des Fahrzeughalters
- - Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- - Falls vorhanden: Reste der gestohlenen/verlorenen Kennzeichen
- - Bei Diebstahl: Bestätigung über Diebstahlsanzeige
Falls der Fahrzeughalter die Beantragung nicht selbst vornimmt, benötigt seine Vertretung zudem eine schriftliche Vollmacht. Die Umkennzeichnung ist mit Kosten verbunden, die, je nach Zulassungsbehörde, zwischen 20 und 50 Euro variieren können (Stand: November 2016). Deshalb empfiehlt es sich, vor der Beantragung der Ersatz-Kennzeichen im Fundbüro zu prüfen, ob Ihre verlorenen Nummernschilder nicht möglicherweise dort abgegeben wurden.
Schritt 3: Ersatz-Kennzeichen in Auftrag geben
Nun können Sie Ihre Ersatz-Kennzeichen bestellen. Ihre alte Kombination aus Unterscheidungskennzeichen und Erkennungsnummer können Sie leider nicht nochmals verwenden, diese wird nach dem Verlust üblicherweise für einen gewissen Zeitraum gesperrt. Davon abgesehen können Sie sich jedoch ganz nach Belieben ein neues, noch verfügbares Wunschkennzeichen reservieren und anschließend prägen lassen. Die Sperrung der alten Kombination erfolgt übrigens nicht, wenn das Nummernschild nicht gestohlen oder verloren wurde, sondern einfach nur beschädigt ist: In diesem Fall können Sie Ihre Kennzeichen einfach nachbestellen.
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