E-Kennzeichen

E-Kennzeichen: Privilegien für Elektroautos

Mit sogenannten E-Kennzeichen können Fahrzeughalter ihre Elektroautos ausstatten. Die speziellen Nummernschilder stehen seit Oktober 2015 zur Verfügung. Sie sind keine Pflicht, lohnen sich aber durchaus: Denn im Straßenverkehr verschaffen die Schilder einige Privilegien. Hier die E-Zeichen im Porträt.

Das E-Kennzeichen bietet dem Halt viele Vorteile.

An diesen Fahrzeugen sind E-Kennzeichen erlaubt

E-Kennzeichen sind klar erkennbar: Am Ende der Erkennungsnummer findet sich ein E, ähnlich wie bei Oldtimerkennzeichen, die zusätzlich ein H aufweisen.  Neben reinen E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen dürfen auch sogenannte Plug-in-Hybridfahrzeuge, die also von außen aufladbar sind, die E-Kennzeichen tragen. Voraussetzung ist, dass sie wenigstens 30 Kilometer im vollelektrischen Betrieb fahren können oder pro Kilometer maximal 50 Gramm CO2 ausstoßen. Ab 2018 wurden die Bedingungen verschärft: Hybridautos müssen dann wenigstens 40 Kilometer im elektrischen Betrieb fahren, um mit den besonderen E-Kennzeichen ausgestattet zu werden.

Diese Vorteile bringen die Kennzeichenschilder

Kein Besitzer eines Elektroautos ist verpflichtet, die E-Autokennzeichen zu verwenden. Es empfiehlt sich allerdings, denn die Schilder bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. Sofern die jeweilige Kommune die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dürfen Fahrzeughalter mit ihren strombetriebenen Autos im Straßenverkehr Busspuren nutzen – gerade im Berufsverkehr potenziell zeitsparend und dadurch durchaus attraktiv. Zudem gibt es vielerorts spezielle Parkplätze, auf denen E-Fahrzeuge umsonst geparkt werden dürfen. Darüber hinaus gelten in verschiedenen Kommunen bestimmte Zufahrtsbeschränkungen nicht für Elektroautos.

Elektromobilitätsgesetz als Anreiz für strombetriebene Autos

Doch warum diese Vorteile? Die Bundesregierung sowie insbesondere Verkehrsminister Alexander Dobrindt sieht sie als Möglichkeit mehr Deutsche zum Kauf eines E-Autos zu motivieren – denn die mit Strom betriebenen Fahrzeuge sind besonders klimafreundlich. Das ehrgeizige Ziel der Regierung: Bis zum Jahr 2020 sollen eine Million mit Strom betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Seit Juni 2015 gibt es deshalb das sogenannte Elektromobilitätsgesetz, kurz „EmoG“, das die Grundlage für die Förderung der E-Fahrzeuge darstellt. Es ist durchaus umstritten, denn auch Hybridfahrzeuge werden gefördert, die im Verbrenner-Modus einen sehr hohen Spritverbrauch verzeichnen – und entsprechend keineswegs besonders umweltfreundlich sind.  Zudem werden vielerorts etwa durch die Nutzung der Busspuren Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr befürchtet.

Die Vorteile im Straßenverkehr sind nicht der einzige Versuch der Bundesregierung mehr E-Autos unters Volk zu bringen: Zusätzlich gilt seit Juli 2016 eine Kaufprämie, offiziell auch „Umweltbonus“ genannt. Käufer von Elektrofahrzeugen können sich die Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro subventionieren lassen.

So lassen sich E-Kennzeichen beantragen

Fahrzeughalter bekommen ihr E-Kennzeichen bei der verantwortlichen Zulassungsbehörde. Die Gebühren betragen je nach Zulassungsstelle rund 25 Euro (Stand: Dezember 2016). Zusätzliche Kosten können für die Kennzeichenschilder anfallen – beispielsweise, wenn sich der Fahrer für ein persönliches Wunschkennzeichen entscheidet. Diese Unterlagen sind erforderlich:

  • ausgefüllter Antrag auf Zulassung
  • Zulassungsbescheinigung II, Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung II, Fahrzeugschein
  • Herstellerbescheinigung bzw. Gutachten als Nachweis für Strombetrieb
  • eVB: elektronische Versicherungsbestätigung
  • Nachweis der Hauptuntersuchung

Je nach Zulassungsbehörde sind möglicherweise weitere Dokumente vorzulegen. Wer ein bestehendes Kennzeichen in ein E-Kennzeichen umwandeln lassen möchte, benötigt nicht nur die alten Schilder, sondern als Nachweis auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.