Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen: Hier kommen die Nummernschilder zum Einsatz

Rote Kennzeichen werden auch Händlerkennzeichen genannt. Diese alternative Bezeichnung macht schon deutlich: Die Schilder sind ganz speziell für Händler, Hersteller beziehungsweise Werkstätten gedacht. Doch für welche Zwecke nutzen sie die roten Schilder? Hier alles Wichtige zu den Autokennzeichen.

Rote Kennzeichen sind für Händler vorgesehen.

So sehen rote Kennzeichen aus

Rote Kennzeichen sind auf den ersten Blick klar erkennbar: Der Rahmen sowie die Buchstaben und Ziffern sind rot. Wie reguläre Nummernschilder auch haben sie sowohl eine Länderkennung auf blauem Untergrund sowie der EU-Flagge sowie das Kürze für den Landkreis oder die Stadt, in dem das Fahrzeug gemeldet ist. Die Erkennungszahl darf aus höchstens fünf Ziffern bestehen. Sie endet immer mit 05, 06 oder 07.

Hier darf das gewerbliche Kennzeichen genutzt werden

Der Einsatz der roten Schilder ist in der Zulassungsverordnung klar geregelt. Probefahrten und Überführungsfahrten sind zwei mögliche Gründe. Auch für Prüfungsfahrten, um das Kfz durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, dürfen Händler, Hersteller und Werkstätten die roten Kfz-Kennzeichen verwenden. Werkstattfahrten erlauben ebenfalls die Nutzung der roten Zeichen.

So können Gewerbetreibende die Schilder beantragen

Wer rote Kennzeichen benötigt, kann diese bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der Antragsteller muss hier nachweisen, dass er ein entsprechendes Gewerbe führt, beispielsweise durch einen Auszug aus dem Gewerberegister. Zusätzlich sind diese Dokumente erforderlich:

  • Versicherungsnachweis
  • Formloser Nachweis über den Bedarf an roten Kennzeichen
  • Personalausweis bzw. Reisepass inklusive Meldebestätigung
  • Ausgefülltes Formular für den Antrag

Für die besonderen Nummernschilder fallen Gebühren an, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Die roten Kennzeichen unterliegen zudem wie alle anderen Nummernschilder der Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist also beispielsweise vorgeschrieben. Zusätzlich muss eine pauschale Kfz-Steuer für Wechselkennzeichen entrichtet werden.

Rote Kennzeichen für private Fahrzeughalter?

Dürfen also auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen beantragen, wenn sie beispielsweise ein Fahrzeug überführen oder probeweisen fahren? Die Antwort ist ganz klar: Nein, die roten Nummernschilder sind ausschließlich den oben genannten Personengruppen vorbehalten, und das schon seit Ende April 1998. Privatpersonen können alternativ ein Kurzzeitkennzeichen beantragen – Nachteil dabei: Die Schilder sind nur für ein einzelnes Kfz gültig und dürfen höchstens fünf Tage lang verwendet werden.

Eine Ausnahme bildet übrigens das rote Kennzeichen für Oldtimer, erkennbar an der Erkennungsnummer, die mit einer 07 beginnt und dem H am Ende. Diese Schilder dürfen auch Privatpersonen beantragen und können es anschließend für verschiedene Oldtimer-Fahrzeuge verwenden.