Kfz Zulassungsstelle BAUTZEN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für BAUTZEN
Zulassungsstelle
BZ|BIW|HY|KM - BAUTZEN
Rathenauplatz 1
02625 Bautzen- Landkreis: Landratsamt Bautzen
Kennzeichenkürzel: BZ|BIW|HY|KM - Tel.: 03591 5251-36210
E-Mail: kfz-zulassung@lra-bautzen.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 13:00 Di 8:30 - 18:00 Mi 8:30 - 13:00 Do 8:30 - 18:00 Fr 8:30 - 13:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
BZ - BAUTZEN
Dillinger Straße 1
02977 Hoyerswerda- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: BZ - Tel.: 03571-457-322
E-Mail: PETER.MEISSNER@LRA-BAUTZEN.DE
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 13:00 Di 8:30 - 18:00 Mi 8:30 - 13:00 Do 8:30 - 18:00 Fr 8:30 - 13:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
BZ - BAUTZEN
Macherstraße 55
01917 Kamenz- Landkreis: Landratsamt Bautzen
Kennzeichenkürzel: BZ - Tel.: 03578-327451
E-Mail: PETER.MEISSNER@LRA-BAUTZEN.DE
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 13:00 Di 8:30 - 18:00 Mi 8:30 - 13:00 Do 8:30 - 18:00 Fr 8:30 - 13:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in BAUTZEN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 8 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in BAUTZEN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis BAUTZEN benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.