Warndreieck
Mit diesem faltbaren Warndreieck können Sie Unfallstellen ordnungsgemäß absichern. Pflicht für jeden Autofahrer.
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Ein Warndreieck für alle Fälle
Das Warndreieck ist in Deutschland gem. § 53a StVZO Pflicht für jedes Auto. Es erfüllt gemäß EN 27R die EU-Standards.
Warndreieck richtig aufstellen
Als Faustregel gilt: das Warndreieck sollte auf Landstraßen in einer Entfernung von etwa 50 m und auf Autobahnen in einer Entfernung von etwa 200 m platziert werden. Die Entfernung lässt sich anhand der Leitpfosten abmessen - auf deutschen Straßen stehen diese 50 Meter auseinander.
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