Kfz Zulassungsstelle BURGENLAND

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für BURGENLAND

Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in burgenland
  • Öffnungszeiten
    Mo     8:30 - 11:30
    Di     8:30 - 11:30 | 13:00 - 17:30
    Mi     geschlossen
    Do     8:30 - 11:30 | 13:00 - 15:00
    Fr     8:30 - 11:30
    Sa     8:30 - 11:00
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Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in BURGENLAND benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wunschkennzeichen in BURGENLAND online reservieren

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in BURGENLAND. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.

Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in BURGENLAND. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in BURGENLAND zukommen.

Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in BURGENLAND anmelden.

Wann benötigen Sie eine Zulassung in BURGENLAND?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis BURGENLAND benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Bei Firmenzulassung: Handelsregister (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Original)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
  • Bei Firmenzulassung: Handelsregister (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Original)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.