Kfz Zulassungsstelle CLOPPENBURG

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für CLOPPENBURG

Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in cloppenburg
  • Zulassungsstelle

    CLP - CLOPPENBURG
    Eschstraße 29
    49661 Cloppenburg
  • Landkreis: Stadt Cloppenburg
    Kennzeichenkürzel: CLP
  • Tel.: 04471-151-20
    E-Mail: zulassung@lkclp.de
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 15:00
    Di     7:30 - 15:00
    Mi     7:30 - 15:00
    Do     7:30 - 15:00
    Fr     7:30 - 11:30
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    CLP - CLOPPENBURG
    Elbestraße 2
    26169 Friesoythe
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: CLP
  • Tel.: 04491-2014
    E-Mail:
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 14:00
    Di     7:30 - 14:00
    Mi     7:30 - 14:00
    Do     7:30 - 14:00
    Fr     7:30 - 11:30
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    CLP - CLOPPENBURG
    Lindenallee 3
    49624 Löningen
  • Landkreis:
    Kennzeichenkürzel: CLP
  • Tel.:
    E-Mail:
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     8:30 - 12:30
    Di     8:30 - 12:30
    Mi     8:30 - 12:30
    Do     8:30 - 12:30
    Fr     8:30 - 11:30
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in CLOPPENBURG benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in CLOPPENBURG?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis CLOPPENBURG benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Original)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.