Kfz Zulassungsstelle DINGOLFING-LANDAU
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für DINGOLFING-LANDAU
Zulassungsstelle
DGF - DINGOLFING-LANDAU
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing- Landkreis: Kreis Dingolfing-Landau
Kennzeichenkürzel: DGF - Tel.: 08731-87-478
E-Mail: verkehrswesen@lra-dgf.bayern.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/verwaltung/kfz-und-fuehrerscheinstelle/?Wunschkennzeichen&view=org&orgid=95424b1a-bc17-4255-84c5-93be509956bd
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Di 7:30 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
DGF - DINGOLFING-LANDAU
Viehmarktstraße 3
94405 Landau a. d. Isar- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: DGF - Tel.: 09951-2922
E-Mail: VERKEHRSWESEN@LRA-DGF.BAYERN.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/verwaltung/kfz-und-fuehrerscheinstelle/?Wunschkennzeichen&view=org&orgid=95424b1a-bc17-4255-84c5-93be509956bd
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 15:00 Di 7:30 - 13:00 | 14:00 - 15:00 Mi 7:30 - 12:00 | 13:00 - 15:00 Do 7:30 - 12:00 | 13:00 - 15:00 Fr 7:30 - 11:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in DINGOLFING-LANDAU benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in DINGOLFING-LANDAU?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis DINGOLFING-LANDAU benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.