Kfz Zulassungsstelle DONNERSBERGKREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für DONNERSBERGKREIS
Zulassungsstelle
KIB|ROK - DONNERSBERGKREIS
Uhlandstraße 2
67292 Kirchheimbolanden- Landkreis: Kreis Donnersbergkreis
Kennzeichenkürzel: KIB|ROK - Tel.: 06352-710-230
E-Mail: vkremer@donnersberg.de
Webseite: https://kib ROK
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Di 7:30 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Mi 7:30 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Do 7:30 - 11:30 | 14:00 - 17:30 Fr 7:30 - 11:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
KIB - DONNERSBERGKREIS
Bezirksamtstraße 2
67806 Rockenhausen- Landkreis: Verbandsgemeinde Rockenhausen
Kennzeichenkürzel: KIB - Tel.: 06361-451-208
E-Mail:
Webseite: https://kib ROK
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 15:30 Di 8:00 - 15:30 Mi 8:00 - 11:30 Do 8:00 - 17:30 Fr 8:00 - 11:30 Sa 10:00 - 11:30
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Di 8:00 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Mi 8:00 - 11:30 Do 8:00 - 11:30 | 14:00 - 17:30 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in DONNERSBERGKREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in DONNERSBERGKREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis DONNERSBERGKREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
- Personalausweis (Farbkopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
- Personalausweis (Farbkopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.