Kfz Zulassungsstelle KONSTANZ
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für KONSTANZ
Zulassungsstelle
KN - KONSTANZ
Max-Stromeyer-Straße 47
78467 Konstanz- Landkreis: Landratsamt Konstanz
Kennzeichenkürzel: KN - Tel.: 07531-8001955
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LANDKREIS-KONSTANZ.D
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 14:00 Mi 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:30 Do 8:00 - 12:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
KN|STO - KONSTANZ
Adenauer Straße 4
78333 Stockach- Landkreis: LRA Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: KN|STO - Tel.: 07771-8028000
E-Mail: zulassungsstellestockach@landkreis-konst
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 8:00 - 12:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
KN|BÜS - KONSTANZ
Laubwaldstraße 4
78224 Singen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: KN|BÜS - Tel.: 07731-8775-0
E-Mail: ZULASSUNGSSTELLESINGEN@LANDKREIS-KONSTAN
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- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 15:00 Di 7:30 - 12:30 | 13:30 - 17:00 Mi 7:30 - 15:00 Do 7:30 - 15:00 Fr 7:30 - 12:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in KONSTANZ benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 5 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in KONSTANZ?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis KONSTANZ benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.