Kfz Zulassungsstelle LANDKREIS ROSTOCK
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für LANDKREIS ROSTOCK
Zulassungsstelle
LRO|BÜZ|DBR|GÜ|TET - LANDKREIS ROSTOCK
Parumer Weg 33
18273 Güstrow- Landkreis:
Kennzeichenkürzel: LRO|BÜZ|DBR|GÜ|TET - Tel.: 03843-755-3640
E-Mail:
Wunschkennzeichen bestellen: https://wkz.lkros.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 Di 8:30 - 12:00 | 13:30 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
LRO|DBR|ROS|TET|BÜZ|GÜ - LANDKREIS ROSTOCK
Am Waldrand 3
18209 Bad Doberan- Landkreis:
Kennzeichenkürzel: LRO|DBR|ROS|TET|BÜZ|GÜ - Tel.: 038203-735567
E-Mail: zld-baddoberan@filiale-kroschke.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://wkz.lkros.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 Di 8:30 - 12:00 | 13:30 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in LANDKREIS ROSTOCK benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in LANDKREIS ROSTOCK?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis LANDKREIS ROSTOCK benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.