Kfz Zulassungsstelle NEUNKIRCHEN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NEUNKIRCHEN
Zulassungsstelle
NK - NEUNKIRCHEN
Saarbrücker Straße 1
66538 Neunkirchen- Landkreis: Landkreis Neunkirchen
Kennzeichenkürzel: NK - Tel.: 06821-2408-11
E-Mail: ZULASSUNG@LANDKREIS-NEUNKIRCHEN.DE
Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 15:00 Di 7:30 - 15:00 Mi 7:30 - 15:00 Do 7:30 - 15:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NEUNKIRCHEN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 6 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wunschkennzeichen in NEUNKIRCHEN online reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in NEUNKIRCHEN. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.
Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in NEUNKIRCHEN. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in NEUNKIRCHEN zukommen.
Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in NEUNKIRCHEN anmelden.
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NEUNKIRCHEN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis NEUNKIRCHEN benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.