Kfz Zulassungsstelle NEUWIED
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NEUWIED
Zulassungsstelle
NR - NEUWIED
Wilhelm-Leuschner-Straße 9
56564 Neuwied (Land)- Landkreis: Kreisverwaltung Neuwied
Kennzeichenkürzel: NR - Tel.: 02631-803-245
E-Mail: poststelle@kreis-neuwied.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Di 7:30 - 16:00 Mi 7:30 - 13:00 Do 7:30 - 16:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
- Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 8:00 - 11:30 Mi 8:00 - 11:30 Do 8:00 - 11:30 Fr geschlossen Sa geschlossen
- Öffnungszeiten
Mo geschlossen Di 8:00 - 11:30 Mi geschlossen Do 8:00 - 11:30 Fr geschlossen Sa geschlossen
Zulassungsstelle
NR - NEUWIED
Asbacher Str. 75-87 (Meusch-Center)
53545 Linz- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: NR - Tel.: 02644-560166
E-Mail:
Webseite: www.kreis-neuwied.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 11:30 Di geschlossen Mi 8:00 - 11:30 Do geschlossen Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
NR - NEUWIED
Engerser Landstraße 17
56564 Neuwied (Stadt)- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: NR - Tel.: 02631-802-860
E-Mail: BUERGERBUERO@NEUWIED.DE
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 17:00 Di 7:30 - 17:00 Mi 7:30 - 17:00 Do 7:30 - 18:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NEUWIED benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 5 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NEUWIED?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis NEUWIED benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.