Kfz Zulassungsstelle OBERBERGISCHER KREIS

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für OBERBERGISCHER KREIS

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  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Di     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Mi     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Do     7:30 - 12:00 | 14:00 - 17:30
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     geschlossen
    Di     8:00 - 13:00
    Mi     8:00 - 13:00
    Do     8:00 - 13:00
    Fr     geschlossen
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    GM - OBERBERGISCHER KREIS
    Gerdesstraße 5
    51545 Waldbröl
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: GM
  • Tel.: 02291-80544
    E-Mail:

    Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
  • Öffnungszeiten
    Mo     8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00
    Di     geschlossen
    Mi     geschlossen
    Do     geschlossen
    Fr     geschlossen
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in OBERBERGISCHER KREIS benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 8 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wunschkennzeichen in OBERBERGISCHER KREIS online reservieren

Die Reservierung eines Wunschkennzeichens ist ein wichtiger Schritt bei der Fahrzeuganmeldung in OBERBERGISCHER KREIS. Traditionell erfordert dies einen persönlichen Besuch bei der Zulassungsstelle. Dies ist mit Wartezeiten und organisatorischem Aufwand verbunden. Um Ihnen diesen Prozess zu erleichtern, bieten wir eine bequeme Online-Reservierung an.

Dank unserer Live-Abfrage finden Sie sofort ein verfügbares Wunschkennzeichen in OBERBERGISCHER KREIS. Anschließend können Sie es direkt online reservieren. Nach der Reservierung Ihrer Kennzeichenkombination, lassen wir Ihnen per Expressversand Ihre Kennzeichen und Ihre PIN der Wunschkennzeichen Reservierung in OBERBERGISCHER KREIS zukommen.

Mit Ihren neuen Kennzeichen und der PIN der Wunschkennzeichen Reservierung können Sie anschließend Ihr Fahrzeug bei Zulassungsstelle in OBERBERGISCHER KREIS anmelden.

Wann benötigen Sie eine Zulassung in OBERBERGISCHER KREIS?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis OBERBERGISCHER KREIS benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.