Kfz Zulassungsstelle ROSENHEIM LAND
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für ROSENHEIM LAND
Zulassungsstelle
RO - ROSENHEIM (LAND)
Äußere Oberaustraße 4
83022 Rosenheim (Land)- Landkreis: Kreis Rosenheim (Land)
Kennzeichenkürzel: RO - Tel.: 08031-392-5353
E-Mail: kfz.rosenheim@lra-rosenheim.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://igv.osrz-akdb.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ&MANDANT=KFZ
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 13:00 Di 7:30 - 13:00 | 14:00 - 16:00 Mi 7:30 - 13:00 Do 7:30 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
RO|WS - ROSENHEIM (LAND)
Staudhamer Feld 7a
83512 Wasserburg am Inn- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: RO|WS - Tel.: 08071-9227-0
E-Mail: KFZ.WASSERBURG@LRA-ROSENHEIM.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://igv.osrz-akdb.de/verkehr-igv/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ&MANDANT=KFZ
- Öffnungszeiten
Mo 8:15 - 12:00 Di 8:15 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Mi 8:15 - 12:00 | 14:00 - 15:30 Do 8:15 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr 8:15 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in ROSENHEIM LAND benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 10 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in ROSENHEIM LAND?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis ROSENHEIM LAND benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.