Kfz Zulassungsstelle SCHWAEBISCH HALL

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SCHWAEBISCH HALL

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  • Zulassungsstelle

    SHA - SCHWAEBISCH HALL
    Karl-Kurz-Straße 44
    74523 Schwäbisch Hall
  • Landkreis: Landkreis Schwäbisch Hall
    Kennzeichenkürzel: SHA
  • Tel.: 0791-755-8855
    E-Mail: zulassungsstelle@lrasha.de
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 13:00
    Di     7:30 - 13:00
    Mi     7:30 - 13:00
    Do     7:30 - 17:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    SHA|CR - SCHWAEBISCH HALL
    In den Kistenwiesen 2-1
    74564 Crailsheim
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: SHA|CR
  • Tel.: 07951-492-53
    E-Mail: I.PROBST@LANDKREIS-SCHWAEBISCH-HALL.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 13:00
    Di     7:30 - 13:00
    Mi     7:30 - 17:00
    Do     7:30 - 13:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in SCHWAEBISCH HALL benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 5 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in SCHWAEBISCH HALL?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis SCHWAEBISCH HALL benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.