Kfz Zulassungsstelle STEINFURT

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für STEINFURT

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  • Zulassungsstelle

    ST - STEINFURT
    Tecklenburger Straße 10
    48565 Steinfurt
  • Landkreis: Kreis Steinfurt
    Kennzeichenkürzel: ST
  • Tel.: 02551-69-2034
    E-Mail: KFZ.ZULASSUNG@KREIS-STEINFURT.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
    Di     7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 12:00 | 13:30 - 17:00
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    ST|TE|BF - STEINFURT
    Landrat-Schultz-Straße 1
    49545 Tecklenburg
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: ST|TE|BF
  • Tel.: 05482-70-3746
    E-Mail: KFZ.ZULASSUNG@KREIS-STEINFURT.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
    Di     7:30 - 12:00 | 13:30 - 17:00
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    ST - STEINFURT
    Bayernstraße 58
    48431 Rheine
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: ST
  • Tel.: 05971-80825-0
    E-Mail: EVA.WITTHAKE@KREIS-STEINFURT.DE
    Webseite:
  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:00 | 13:30 - 17:00
    Di     7:30 - 12:30 | 13:30 - 15:30
    Mi     7:30 - 12:00
    Do     7:30 - 12:00 | 13:30 - 15:30
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in STEINFURT benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 72 Std. ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in STEINFURT?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis STEINFURT benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Kopie)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.