Kfz Zulassungsstelle WITTENBERG
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für WITTENBERG
Zulassungsstelle
WB|GHC|JE - WITTENBERG
Breitscheidstraße 4
06886 Wittenberg- Landkreis: Stadt Wittenberg
Kennzeichenkürzel: WB|GHC|JE - Tel.: 03491-479-189
E-Mail: j.meissner@landkreis.wittenberg.de
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- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 Di 8:30 - 12:00 | 13:00 - 17:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
WB - WITTENBERG
Karl-Liebknecht-Straße 23
06773 Gräfenhainichen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WB - Tel.: 03491-479-500
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LANDKREIS.WITTENBERG
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- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 17:00 Di 8:30 - 17:00 Mi 8:30 - 12:00 Do 8:30 - 18:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
WB - WITTENBERG
Markt 17-19
06917 Jessen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WB - Tel.: 03491-479-600
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LANDKREIS.WITTENBERG
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- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 17:00 Di 8:30 - 17:00 Mi 8:30 - 12:00 Do 8:30 - 18:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in WITTENBERG benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 4 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in WITTENBERG?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis WITTENBERG benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.