Kfz Zulassungsstelle ANHALT-BITTERFELD
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für ANHALT-BITTERFELD
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Zulassungsstelle
ABI|AZE|BTF|KÖT|ZE - ANHALT-BITTERFELD
Am Flugplatz 1
06366 Köthen- Landkreis: Landkreis Anhalt-Bitterfeld
Kennzeichenkürzel: ABI|AZE|BTF|KÖT|ZE - Tel.: 03496-60-1262
E-Mail:
Webseite: www.anhalt-bitterfeld.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Mi 8:00 - 13:00 Do 8:00 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:00 - 13:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
ABI - ANHALT-BITTERFELD
Röhrenstraße 33
06749 Bitterfeld- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: ABI - Tel.: 03493-341-370
E-Mail:
Webseite: www.anhalt-bitterfeld.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 Di 8:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Mi geschlossen Do 8:30 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Fr 8:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
ABI - ANHALT-BITTERFELD
Fischmarkt 2
39261 Zerbst- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: ABI - Tel.: 03923-7022-22
E-Mail: STRASSENVERK@ANHALT-ZERBST.DE
Webseite: www.anhalt-bitterfeld.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Di 8:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Mi 8:30 - 13:00 Do 8:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 8:30 - 13:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in ANHALT-BITTERFELD benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 8 Werktagen bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in ANHALT-BITTERFELD?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis ANHALT-BITTERFELD benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.