Kraftfahrzeugzulassungen
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- Bei Bestellungen bis 15 Uhr (Mo.-Do.) wird das Paket am selben Tag verschickt. Bei Bestellungen nach 15 Uhr erfolgt die Versendung am nächsten Tag.
- Freitags ab 14 Uhr werden die Schilder erst am darauffolgenden Montag produziert und verschickt.
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- Lieferungen an Packstationen sind nicht möglich.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Vor der Anmeldung: Kfz-Versicherungen abschließen
- Anmeldung des Kfz bei der Zulassungsbehörde mit entsprechenden Unterlagen; eventuell Wunschkennzeichen reservieren
- Kennzeichen bestellen und befestigen
Die Freude über das erste Auto oder ein neues Fahrzeug ist groß. Doch bevor es auf zur ersten Spritztour gehen kann, müssen Sie erst Ihr Kfz anmelden. An der amtlichen Zulassung führt kein Weg vorbei. Dies bedeutet: Unterlagen zusammensuchen, Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle und Kfz-Kennzeichen besorgen. Hier erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr neues Kfz anmelden können. Eine KFZ-Anmeldung können Sie auch online beauftragen!
Vor der Anmeldung: Beim Autokauf zu beachten
Egal ob Neu- oder Gebrauchtwagen: Um bei der Zulassung keine Probleme zu bekommen, gibt es bereits im Vorfeld einige Dinge zu beachten. Beim Kauf des Autos erhalten Sie beispielsweise das CoC-Papier, das Sie bei der Zulassung benötigen. Auch den Abschluss einer Kfz-Versicherung müssen Sie bei der Zulassung nachweisen.
- Autokauf: Wenn Sie beim Kfz-Anmelden Zeit sparen wollen, sollten Sie alle wichtigen technischen Daten parat haben. Im Normalfall erhalten Sie beim schon beim Kauf des Fahrzeugs das sogenannte CoC-Papier (Certificate of Conformity). Darin sind Modellbezeichnung, das Baujahr und weitere technische Daten vermerkt. Beim Neuwagenkauf sind Hersteller seit 2005 verpflichtet, das Dokument auszustellen. Auch beim Kauf eines Gebrauchtwagens sollten Sie sich um dieses Papier bemühen.
- Versicherung: Bevor das Fahrzeug angemeldet werden kann, müssen Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Auch eine Teil- oder Vollkaskoversicherung wird dringend empfohlen. Sie können verschiedene Policen online vergleichen und dort auch gleich abschließen. Der Versicherer teilt Ihnen anschließend Ihre siebenstellige Bestätigungsnummer mit. Diese müssen Sie ebenfalls angeben, wenn Sie Ihr Kfz anmelden wollen.
Benötigte Dokumente für die Kfz-Anmeldung
Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde anmelden zu können, sind folgende Unterlagen nötig:
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Code)
- technisches Datenblatt des Herstellers (CoC-Papier)
- Kontodaten für die Erteilung des SEPA-Mandats für die Kfz-Steuer
Bei der Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeugs bzw. bei einem Halterwechsel benötigen Sie zudem:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (ersetzt seit 2005 den Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (ersetzt seit 2005 den Fahrzeugbrief)
- bisherige Kennzeichen
- TÜV- und AU-Bescheinigung sowie einen Nachweis der letzten Hauptuntersuchung, falls das Fahrzeug älter als drei Jahre ist
Die meisten örtlichen Zulassungsstellen listen auf ihrer Internetseite auf, ob und welche Unterlagen Sie zusätzlich benötigen, um eine Betriebserlaubnis zu erhalten.
Kfz-Zulassung: So läuft es ab
Für die Kfz-Anmeldung ist die Zulassungsbehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde zuständig. In der Regel handelt es sich dabei um eine Abteilung des Ordnungsamtes. Wer sein Kfz anmelden möchte, muss hier meist vorab einen Termin vereinbaren. Falls Sie den Behördengang nicht persönlich antreten können, ist es möglich, einer anderen Person eine Vollmacht zu erteilen. Diese muss sich bei der Zulassungsstelle ebenfalls ausweisen können. Verschiedene Zulassungsdienste bieten gegen Entgelt an, die Anmeldung komplett zu übernehmen. Bei der Zulassungsstelle erhalten Sie die Kennzeichen-Nummer, mit der sie anschließend zum Schildermacher gehen können. Wenn Sie ein Wunschkennzeichen mit einer individuellen Zahlen- und Buchstabenkombination möchten, können Sie dieses in der Regel vorab reservieren. Zu guter Letzt müssen Sie das Nummernschild nur noch befestigen, und die erste Spritztour kann endlich starten.
Wer seinen fahrbaren Untersatz nicht mehr benötigt, sollte darüber nachdenken, sein Kfz abzumelden. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Mit der wegfallenden Kfz-Steuer lässt sich Geld sparen. Ob nun für immer oder nur für einen gewissen Zeitraum: Rund um die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs gibt es einige Dinge zu beachten.
- Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, wenn es stillgelegt oder verschrottet werden soll, um keine Kfz-Steuer mehr zahlen zu müssen.
- Das Fahrzeug kann dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
- Bei einem Umzug in eine andere Stadt bzw. einen anderen Landkreis müssen Sie Ihr Kfz nicht abmelden. Hier herrscht lediglich eine Mitteilungspflicht gegenüber der neuen Zulassungsstelle.
- Falls Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Zeitraum abmelden wollen, können Sie Ihr Kfz-Kennzeichen bis zu zwölf Monate lang reservieren, und es wird nicht anderweitig vergeben.
Eine Abmeldung können Sie auch online beauftragen!
Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen: Der Unterschied
Häufig herrscht Verwirrung zwischen der Abmeldung und der Ummeldung eines Kfz: Muss man ein Fahrzeug beispielsweise bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erst abmelden, um es später an einem anderen Ort wieder anzumelden? Die Antwort: Nein, das ist nicht notwendig. Bei einem Kreiswechsel muss man das Kfz lediglich ummelden. Auch Änderungen der persönlichen Daten des Fahrzeughalters, zum Beispiel eine Namensänderung, erfordern keine Ab- und erneute Anmeldung des Kfz – hier liegt laut Fahrzeugzulassungsverordnung lediglich eine Mitteilungspflicht vor.
Wer dagegen ein Auto abmeldet, tut das aus einem anderen Grund: Er benötigt das Fahrzeug nicht mehr und entscheidet sich deshalb, es stillzulegen beziehungsweise außer Betrieb zu setzen. Die Abmeldung wird im Fahrzeugschein vermerkt, außerdem wird die Siegelplakette entfernt, die Kennzeichenschilder entwertet.
Verschrottung von Altautos: Tipps und Hinweise
Unter Umständen soll das Kfz nicht stillgelegt, sondern verschrottet werden. In diesem Fall sollte der Verwertungsbetrieb, der die Verschrottung vornimmt, dem Fahrzeughalter einen sogenannten Verwertungsnachweis ausstellen. Zertifizierte Annahmestellen sind sogar verpflichtet, dieses Dokument zu erstellen. Der Zulassungsbehörde ist bei der Abmeldung des Kfz dieses Dokument vorzulegen. Schon seit 2007 gibt es übrigens die Möglichkeit, Pkws kostenfrei an den Importeur oder Hersteller zurückzugeben, damit dieser die endgültige Entsorgung vornimmt.
Kfz abmelden: Benötigte Dokumente
Für die Kfz-Abmeldung ist die örtliche Zulassungsstelle zuständig. Vielerorts ist dieser Vorgang sogar online möglich – ein echter Vorteil, denn auf diese Weise entfällt der zeitraubende Termin bei der Zulassungsbehörde. Grundsätzlich sind diese Dokumente erforderlich, um das Kfz abzumelden:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- Fahrzeugpapiere
- eVB-Nummer (Bestätigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung)
- Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung
Auch die Nummernschilder müssen zum Entwerten vorgelegt werden. Unter Umständen benötigen Sie weitere zusätzliche Dokumente. Bei Gebrauchtwagen sollte zum Beispiel ein Nachweis der Haupt- sowie Abgasuntersuchung vorgelegt werden, bei Wagen, die aus dem Ausland außerhalb der EU stammen, ist üblicherweise eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Der Fahrzeugbrief oder der Kaufvertrag müssen dagegen nicht vorgelegt werden, wenn Sie Ihr Kfz abmelden.
Stillgelegtes Kfz: Kennzeichen reservieren
Das Kfz soll nicht für immer, sondern nur für einen gewissen Zeitraum abgemeldet werden? Viele Zulassungsstellen ermöglichen die Reservierung des Kennzeichens für ein Jahr. Innerhalb dieser Frist darf der Fahrzeughalter das Nummernschild erneut verwenden – entweder für das zuvor abgemeldete Auto oder ein beliebiges anderes Fahrzeug. Für dieses Reservieren fallen üblicherweise Gebühren an.
- Nach dem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk sowie bei einem Halterwechsel müssen Sie Ihr Kfz ummelden.
- Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der neuen Zulassungsstelle.
- Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Unterlagen zusammenhaben (siehe Liste unten)
- Seit 2015 können Sie bei einem Umzug Ihre bisherigen Kennzeichenschilder mitnehmen
Ein Umzug ist mit allerlei Behördengängen verbunden, unter anderem müssen Sie Ihr Kfz ummelden – also Ihr Auto ab- und dann neu anmelden. Die gute Nachricht vorweg: Seit 1. Januar 2015 können Sie nach dem Umzug in ein anderes Bundesland bzw. in einen anderen Landkreis Ihre Kfz-Kennzeichen behalten. Der Gang zur Zulassungsstelle bleibt Ihnen dennoch nicht erspart. Auch bei einem Halterwechsel wird die Kfz-Ummeldung fällig. Damit sich diese möglichst unkompliziert gestaltet, haben wir hier die wichtigsten Punkte für Sie zusammengestellt.
Die Ummeldung Ihres KFZ können Sie auch online beauftragen!
Kfz ummelden nach dem Umzug: Das ist zu tun
Kisten packen, Nachsendeantrag stellen, Versicherungen und andere Vertragspartner über die Adressänderung informieren usw. Die Liste der Erledigungen bei einem Umzug ist lang. Vergessen Sie nicht, möglichst frühzeitig telefonisch oder online einen Termin bei der Zulassungsstelle Ihres neuen Hauptwohnsitzes zu vereinbaren, denn Sie müssen Ihr Kfz ummelden. Die an Ihrem neuen Wohnort zuständige Zulassungsbehörde trägt die veränderte Anschrift in Ihre Fahrzeugpapiere ein. Je nach Zulassungsbezirk fallen für die Kfz-Ummeldung zwischen 10 und 30 Euro an (Stand: Dezember 2016).
Nötige Unterlagen für die Kfz-Ummeldung
Der Gang zur Zulassungsbehörde ist aufwändig. Da die Öffnungszeiten in der Regel werktags liegen, bleibt Berufstätigen oft nichts anderes übrig, als sich einen Tag frei zu nehmen, sofern Sie keinen Zulassungsdienst beauftragen, das Kfz für Sie umzumelden – was allerdings wieder mit zusätzlichen Kosten einhergeht. Stellen Sie daher vor dem Behördengang sicher, dass Sie alle nötigen Dokumente haben. Diese sind:
- Personalausweis oder Reisepass in Verbindung mit der Meldebestätigung
- schriftliche Vollmacht, falls Sie eine andere Person mit der Kfz-Ummeldung beauftragen, und Ausweispapiere der bevollmächtigten Person
- Zulassungsbescheinigung Teil I (bis 2005: Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (bis 2005: Fahrzeugbrief)
- TÜV-Bescheinigung sowie Bescheinigung der letzten Abgasuntersuchung
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Code)
- technisches Datenblatt des Herstellers (CoC-Papier)
- Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung, falls es sich um einen Firmenwagen handelt
Tipp: Informieren Sie sich bei der Terminvereinbarung direkt bei Ihrer neuen Zulassungsbehörde, ob noch weitere Unterlagen nötig sind, wenn Sie Ihr Kfz neu anmelden wollen. Halten Sie bei der Kfz-Ummeldung zudem Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) bereit, um der Behörde zum Abführen der Kfz-Steuer ein SEPA-Mandat erteilen zu können.
Kennzeichenmitnahme seit 2015 möglich
Vor 2015 mussten Fahrzeughalter zudem neue Kennzeichenschilder beantragen, wenn Sie in einen anderen Zulassungsbezirk gezogen sind. Dies ist nun nicht mehr nötig und Sie können weiterhin mit dem Kürzel Ihres vorherigen Zulassungsbezirks am Straßenverkehr teilnehmen. Möglich wurde die Kennzeichen-Mitnahme durch eine Neuregelung bei der Erhebung der Kfz-Steuer. Seit Juli sind dafür nicht mehr die Bundesländer, sondern die Bundesfinanzverwaltung zuständig.
Bevor Sie Ihr Auto zulassen, können Sie sich ein Wunschkennzeichen reservieren. Prüfen Sie bei uns bequem Ihre Wunschkombination auf Verfügbarkeit. Haben Sie eine freie Kombination für sich entdeckt, können Sie es direkt online reservieren. Wir prägen danach die Schilder und lassen Ihnen diese inklusive PIN der Wunschkennzeichen Reservierung per Expressversand zukommen.
Vorteile der Online-Reservierung Ihres Wunschkennzeichens
- Einfachheit und Komfort: Unser Online-System ist darauf ausgelegt, die Reservierung und Bestellung Ihres Kennzeichens so einfach und bequem wie möglich zu gestalten. Genießen Sie den Komfort, alles von zu Hause aus zu erledigen, ohne sich um die Öffnungszeiten oder lange Wartezeiten bei der Zulassungsstelle sorgen zu müssen.
- Qualitätsgarantie: Als DIN-zertifizierter Anbieter stehen wir für höchste Qualität unserer Kennzeichen. Sie entsprechen sämtlichen gesetzlichen Vorgaben, was Ihnen Langlebigkeit und Robustheit garantiert.
- Kundenzentrierter Ansatz: Kundenzufriedenheit ist unser oberstes Gebot. Unser engagiertes Team ist stets bereit, Ihre Fragen zu beantworten und Unterstützung anzubieten, um eine positive Erfahrung mit unserem Service sicherzustellen.
- Zuverlässiger und schneller Versand: Wir wissen, wie wichtig eine schnelle Bearbeitung für Sie ist. Aus diesem Grund bieten wir einen zuverlässigen Versandservice, um sicherzustellen, dass Ihre Kennzeichen zeitnah und ohne Verzögerungen bei Ihnen eintreffen.
Wunschkennzeichen reservieren
Die Reservierung eines Wunschkennzeichens bietet Autofahrern eine einzigartige Möglichkeit, ihre Fahrzeuge individuell zu gestalten. Mit diesem Service können Sie ein persönliches Kennzeichen reservieren, das Ihre Persönlichkeit oder Interessen widerspiegelt. Es ist wichtig, die Wunschkennzeichen Verfügbarkeit zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihr bevorzugtes Kennzeichen noch verfügbar ist. Die Wunschkennzeichen Reservierung ist in der Zulassungsstelle oftmals mit viel Aufwand und Wartezeit verbunden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, Ihr Wunschkennzeichen online zu reservieren.
Wunschkennzeichen online reservieren
Die Online-Reservierung von Wunschkennzeichen bietet zahlreiche Vorteile. Sie ist nicht nur zeitsparend, sondern auch äußerst bequem. Mit nur wenigen Klicks können Sie Ihr Wunschkennzeichen sichern, ohne Ihr Haus verlassen zu müssen. Geben Sie einfach Ihr Wunschkennzeichen ein und überprüfen Sie mit unserem Live-Abfrage die Verfügbarkeit. Nachdem Sie Ihre Kombination ausgesucht haben, können Sie diese direkt online reserviert. Anschließend bekommen Sie alle wichtigen Informationen per Mail und wir senden Ihnen 2 Kennzeichen inklusive Reservierungs-PIN per Expressversand zu.
Verfügbarkeit von Wunschkennzeichen
Unser Online-Service ermöglicht es Ihnen, Wunschkennzeichen kostenlos auf Verfügbarkeit zu prüfen. Nachdem Sie Ihr Kennzeichen bei uns eingegeben haben, sehen Sie in Echtzeit, ob Ihr gewünschtes Kennzeichen verfügbar ist. Sollte die Kombination nicht mehr frei sein, bekommen Sie direkt ähnliche Alternativen vorgeschlagen.
Wunschkennzeichen unbedingt vorher reservieren
Für viele Fahrzeughalter ist es fester Bestandteil der Kfz-Zulassung: Die Wunschkennzeichen Reservierung. So können Sie sich ein Nummernschild mit einer persönlichen Kombination viel leichter einprägen. Dabei verleihen Sie Ihrem Fahrzeug direkt die beliebte Individualität. Für die Zulassung Ihres Fahrzeugs ist es dringend empfohlen, das Wunschkennzeichen vorab zu reservieren. Dies verhindert, dass das gewünschte Kennzeichen zwischenzeitlich von jemand anderem beansprucht wird. Besonders bei beliebten Kombinationen ist eine frühe Reservierung ratsam.
Wunschkennzeichen Kosten
Für die Wunschkennzeichen Reservierung fallen bundeseinheitliche Gebühren von insgesamt 12,80 Euro an. Dieser werden meistens erst bei der Zulassung fällig: 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen und 2,60 EUR für die Reservierung. So bezahlen Sie bei uns die 2,60 EUR für die Kennzeichen Reservierung und anschließend bei der Zulassungsstelle nur noch die 10,20 EUR für das Wunschkennzeichen selbst. Hinzu kommen die Kosten der Schilderprägung selbst.
Sie haben Ihr Wunschkennzeichen bereits reserviert?
Bestellen Sie jetzt Ihre Kfz-Kennzeichen online bei uns und sichern Sie sich eine erhebliche Ersparnis. Unsere zertifizierten Kennzeichen bieten wir zu deutlich günstigeren Preisen als lokale Anbieter. Zusätzlich genießen Sie den Vorteil eines schnellen und kostenfreien Versands, wodurch Ihre Kennzeichen schnell und ohne weitere Kosten direkt zu Ihnen geliefert werden.
Häufige Fragen zu Wunschkennzeichen
Was ist ein Wunschkennzeichen und wie kann ich es reservieren?
Ein Wunschkennzeichen ermöglicht es Ihnen, die Buchstaben- und Zahlenkombination auf Ihrem Kfz-Kennzeichen selbst zu wählen. Die Reservierung erfolgt direkt online über unsere Live-Abfrage.
Wie lange im Voraus kann ich ein Wunschkennzeichen reservieren?
Die Vorlaufzeit für die Reservierung eines Wunschkennzeichens variiert je nach Zulassungsbehörde. Häufig ist eine Reservierung für 3 Monate möglich.
Kostet die Reservierung eines Wunschkennzeichens extra?
Für die Reservierung eines Wunschkennzeichens fällt eine Gebühr in Höhe von 2,60 EUR an. Außerdem für das Wunschkennzeichen selbst nochmal 10,20 EUR.
Wie lange ist ein reserviertes Wunschkennzeichen für mich gültig?
Ein einmal reserviertes Wunschkennzeichen bleibt für den Zeitraum der Reservierung für Sie gesichert. Das sind bei uns 3 Monate.
Was geschieht, wenn ich das reservierte Wunschkennzeichen nicht fristgerecht zulasse?
Verstreicht die Reservierungsfrist ohne Zulassung, wird das Kennzeichen wieder freigegeben und kann von anderen reserviert werden. Sie können die Reservierung auch bei der Behörde verlängern.
Umweltzonen wurden ins Leben gerufen, um die Abgasbelästigung in (Groß-) Städten und anderen verkehrstechnisch stark belasteten Ballungsräumen sowie deren gesundheitliche Folgen, in erster Linie Belastungen durch Feinstaub und Stickstoffdioxid, einzudämmen. Im Jahr 2008 eingeführt, gibt es europaweit inzwischen mehr als 300 Umweltzonen, 55 davon in Deutschland. Um die Zonen zu befahren, sind in Deutschland die sogenannten (grünen) Umweltplaketten – auch unter dem Namen „Feinstaubplaketten“ bekannt – notwendig (Stand 01.04.2017).
Welche Umweltzonen darf ich mit welcher Plakette befahren?
Zwar gibt es eine Einteilung nach Schadstoffgruppen in rote, gelbe und grüne Plaketten, allerdings dürfen 54 von 55 Umweltzonen nur mit einer grünen Plakette befahren werden. Die Ausnahme bildet Neu-Ulm, wo auch Kraftfahrzeuge mit einer gelben Plakette bewegt werden dürfen.
Woher weiß ich, zu welcher Schadstoffgruppe mein Auto gehört?
Welche Emissionsschlüsselnummer Ihr Fahrzeug hat und welcher Schadstoffgruppe es demzufolge zuzuordnen ist, entnehmen Sie Ihren Fahrzeugpapieren – dort ist der Emissionsschlüssel eingetragen. Übrigens: Um die 99 Prozent der hierzulande zugelassenen PKW sind laut Emissionsschlüsselnummer der grünen Plakette zuzuordnen und dürfen somit die entsprechenden Umweltzonen befahren.
Was kostet ein Verstoß gegen das Fahrverbot in den Umweltzonen?
Der Bußgeldkatalog sieht für das Fahren ohne Plakette in Umweltzonen ein Bußgeld in Höhe von 80 Euro vor – übrigens auch für Fahrzeuge, die in der Umweltzone nur parken. Der bei Einführung der Plakette anfallende Punkt in Flensburg ist mittlerweile gestrichen. Es gibt allerdings noch weitere Bußgelder mit Bezug zum Umweltschutz im Straßenverkehr.
Wo bekomme ich eine Plakette für die Umweltzonen?
Kfz-Zulassungsstellen, Bürgerdienste, der TÜV oder Dekra stellen die Feinstaubplakette aus. Außerdem können Sie die Plakette natürlich auch bequem online bestellen. Die Kosten variieren je nach Anbieter zwischen 5 und 20 Euro. Die Plakette muss deutlich sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht werden. Wichtig: Die jeweiligen Plaketten gelten nicht in anderen europäischen Ländern.
Wann läuft die Plakette ab?
Feinstaubplaketten sind unbefristet gültig. Sollte die Schrift auf der Plakette allerdings nicht mehr lesbar sein, hat der Fahrzeughalter für Ersatz zu sorgen. Und wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug ummelden inklusive eines neuen Kennzeichens, brauchen Sie auch ein neues Exemplar, denn auf Plakette und Nummernschild muss das Kennzeichen zwingend identisch sein.
Umweltzonen in Deutschland – wo wird eine Plakette benötigt?
In diesen Bundesländern gibt es Umweltzonen in folgenden Städten/Ballungsräumen
- Baden-Württemberg:Balingen, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn, Herrenberg, Ilsfeld, Karlsruhe, Leonberg/Hemmingen und Umgebung, Ludwigsburg und Umgebung, Mannheim, Mühlacker, Pfinztal, Pforzheim, Reutlingen, Schramberg, Schwäbisch Gmünd, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Urbach, Wendlingen
- Bayern:Augsburg, München, Neu-Ulm*
- Berlin
- Bremen
- Hessen:Darmstadt, Frankfurt, Marburg, Offenbach, Wiesbaden
- Niedersachsen:Hannover, Osnabrück
- Nordrhein-Westfalen:Aachen, Bonn, Dinslaken, Düsseldorf, Eschweiler, Hagen, Krefeld, Köln, Langenfeld, Mönchengladbach, Münster, Neuss, Remscheid, Ruhrgebiet, Siegen , Wuppertal
- Rheinland-Pfalz:Mainz
- Sachsen:Leipzig
- Sachsen-Anhalt:Halle, Magdeburg
- Thüringen:Erfurt
- Hamburg: Lokale Durchfahrtsverbote
- *Bis auf Neu-Ulm, wo auch mit einer gelben Plakette (Stufe 2) gefahren werden darf, gilt für alle anderen Städte/Gebiete Stufe 3, also das Fahren ist nur mit grüner Plakette erlaubt.
(Keine Gewähr! Aktuelle Umweltzonen finden Sie beim Umwelt Bundesamt.)