Kfz Zulassungsstelle BERNKASTEL-WITTLICH
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für BERNKASTEL-WITTLICH
Zulassungsstelle
WIL|BKS - BERNKASTEL-WITTLICH
Kurfürstenstraße 16
54516 Wittlich- Landkreis: Kreis Bernkastel-Wittlich
Kennzeichenkürzel: WIL|BKS - Tel.: 06571-14-2223
E-Mail: stefan.beth@Bernkastel-Wittlich.de
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
WIL - BERNKASTEL-WITTLICH
Bahnhofstraße 19
54497 Morbach- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WIL - Tel.: 06533-71-203
E-Mail: ESCHREINER@MORBACH.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 7:30 - 17:30 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
WIL - BERNKASTEL-WITTLICH
Gestade 18
54470 Bernkastel- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WIL - Tel.: 06531-989847
E-Mail: GERTRUD.SURMA@BERNKASTEL-WITTLICH.DE
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Mi 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 18:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in BERNKASTEL-WITTLICH benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 8 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in BERNKASTEL-WITTLICH?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis BERNKASTEL-WITTLICH benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.