Kfz Zulassungsstelle MUEHLDORF A.INN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für MUEHLDORF A.INN
Zulassungsstelle
MÜ|WS|VIB - MUEHLDORF A.INN
Nordtangente 10 b
84453 Mühldorf a. Inn- Landkreis: Stadt Mühldorf a. Inn
Kennzeichenkürzel: MÜ|WS|VIB - Tel.: 08631-699-606
E-Mail: zulassung@lra-mue.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrmuehldorfinn/igvwkz
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Di 7:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Mi 7:30 - 13:00 Do 7:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Fr 7:30 - 12:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
MÜ|VIB - MUEHLDORF A.INN
Teplitzer Straße 21
84478 Waldkraiburg- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: MÜ|VIB - Tel.: 08631-699-677
E-Mail: ZULASSUNG@LRA-MUE.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrmuehldorfinn/igvwkz
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Di 7:30 - 12:00 | 13:00 - 18:00 Mi 7:30 - 13:00 Do 7:30 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Fr 7:30 - 12:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in MUEHLDORF A.INN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 5 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in MUEHLDORF A.INN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis MUEHLDORF A.INN benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.