Kfz Zulassungsstelle NUERNBERG
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für NUERNBERG
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in nuernberg
Zulassungsstelle
N - NUERNBERG, STADT
Rathenauplatz 18
90425 Nürnberg- Landkreis: Stadt Nuernberg
Kennzeichenkürzel: N - Tel.: 0911-231-0
E-Mail: OA1@STADT.NUERNBERG.DE
Webseite: www.zulassung.nuernberg.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 15:30 Di 7:30 - 12:30 | 15:30 - 18:00 Mi 7:30 - 12:30 Do 7:30 - 15:30 Fr 7:30 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
N - NUERNBERG, STADT
Fischbacher Hauptstraße 121
90475 Nürnberg-Ost- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: N - Tel.: 0911-231-5068
E-Mail: BAO@STADT.NUERNBERG.DE
Webseite: www.zulassung.nuernberg.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 15:30 Di 8:30 - 15:30 Mi 8:30 - 12:30 Do 8:30 - 15:30 Fr 8:30 - 12:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
N - NUERNBERG, STADT
Hans-Traut-Straße 8
90455 Nürnberg-Süd- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: N - Tel.: 0911-231-4125
E-Mail: BAS@STADT.NUERNBERG.DE
Webseite: www.zulassung.nuernberg.de
- Öffnungszeiten
Mo 8:30 - 15:30 Di 8:30 - 15:30 Mi 8:30 - 12:30 Do 8:30 - 15:30 Fr 8:30 - 12:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in NUERNBERG benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 8 Werktagen bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in NUERNBERG?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis NUERNBERG benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.