Kfz Zulassungsstelle OBERBERGISCHER KREIS

Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für OBERBERGISCHER KREIS

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  • Öffnungszeiten
    Mo     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Di     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Mi     7:30 - 12:15 | 13:00 - 15:00
    Do     7:30 - 12:00 | 14:00 - 17:30
    Fr     7:30 - 12:00
    Sa     geschlossen
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  • Öffnungszeiten
    Mo     geschlossen
    Di     8:00 - 13:00
    Mi     8:00 - 13:00
    Do     8:00 - 13:00
    Fr     geschlossen
    Sa     geschlossen
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  • Zulassungsstelle

    GM - OBERBERGISCHER KREIS
    Gerdesstraße 5
    51545 Waldbröl
  • Landkreis: Straßenverkehrsamt
    Kennzeichenkürzel: GM
  • Tel.: 02291-80544
    E-Mail:

    Jetzt Wunschkennzeichen bestellen
  • Öffnungszeiten
    Mo     8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00
    Di     geschlossen
    Mi     geschlossen
    Do     geschlossen
    Fr     geschlossen
    Sa     geschlossen

Bearbeitungszeit

Für die Zulassung Ihres Autos in OBERBERGISCHER KREIS benötigen Sie einen Termin.

Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 8 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.

Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops

Wann benötigen Sie eine Zulassung in OBERBERGISCHER KREIS?

Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!

Welche Unterlagen werden Im Landkreis OBERBERGISCHER KREIS benötigt?

KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • COC (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)

  • ZB II (Brief) (Original)
  • ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
  • eVB (Kopie)
  • Vollmacht (Original)
  • Personalausweis (Kopie)
  • SEPA-Mandat (Kopie)

In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.