Kfz Zulassungsstelle REMS-MURR-KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für REMS-MURR-KREIS
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in rems
Zulassungsstelle
WN - REMS-MURR-KREIS
Alter Postplatz 10
71332 Waiblingen- Landkreis: Landratsamt Rems-Murr-Kreis
Kennzeichenkürzel: WN - Tel.: 07151-5011252
E-Mail: kfz-zulassung@rems-murr-kreis.de
Webseite: www.rems-murr-kreis.de
- Öffnungszeiten
Mo 6:30 - 12:00 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 Do 8:00 - 18:00 Fr 6:30 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
WN|BK - REMS-MURR-KREIS
Erbstetter Straße 58
71522 Backnang- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WN|BK - Tel.: 07191-895-4048
E-Mail: INFO@REMS-MURR-KREIS.DE
Webseite: www.rems-murr-kreis.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 15:00 Di 7:00 - 15:00 Mi 7:00 - 15:00 Do 7:00 - 15:00 Fr 7:00 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
WN - REMS-MURR-KREIS
Karlstraße 3
73614 Schorndorf- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WN - Tel.: 07181-93889-5046
E-Mail: INFO@REMS-MURR-KREIS.DE
Webseite: www.rems-murr-kreis.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 15:00 Di 7:00 - 15:00 Mi 7:00 - 15:00 Do 7:00 - 15:00 Fr 7:00 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in REMS-MURR-KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 72 Std. bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in REMS-MURR-KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis REMS-MURR-KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.