Kfz Zulassungsstelle RENDSBURG-ECKERNFOERDE
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für RENDSBURG-ECKERNFOERDE
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Zulassungsstelle
RD|ECK - RENDSBURG-ECKERNFOERDE
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg- Landkreis: Kreis Rendsburg-Eckernförde
Kennzeichenkürzel: RD|ECK - Tel.: 04331-202-644
E-Mail: KREIS.RDECK@T-ONLINE.DE
Webseite: https://www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/bauen-mobilitaet/verkehr/kfz-zulassungsbehoerde
- Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 12:00 Di 7:00 - 12:00 | 14:00 - 17:30 Mi 7:00 - 12:00 Do 7:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Fr 7:00 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
RD|ECK - RENDSBURG-ECKERNFOERDE
Rendsburger Straße 109
24340 Eckernförde- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: RD|ECK - Tel.: 04351-66676-0
E-Mail: zulassungsbehoerde@kreis-rd.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 Di 8:00 - 12:00 | 14:00 - 17:30 Mi 7:15 - 12:00 Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
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- Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 15:00 Di 7:00 - 17:00 Mi geschlossen Do 7:00 - 15:00 Fr 7:00 - 11:00 Sa geschlossen
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- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 Di 8:00 - 12:00 Mi geschlossen Do 8:00 - 12:00 | 14:00 - 17:00 Fr 8:00 - 11:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in RENDSBURG-ECKERNFOERDE benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 72 Std. bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in RENDSBURG-ECKERNFOERDE?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis RENDSBURG-ECKERNFOERDE benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.