Kfz Zulassungsstelle SCHWALM-EDER-KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SCHWALM-EDER-KREIS
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Zulassungsstelle
HR|ZIG|FZ|MEG - SCHWALM-EDER-KREIS
Waßmuthshäuser Str. 52
34576 Homberg/Efze- Landkreis: Kreis Schwalm-Eder-Kreis
Kennzeichenkürzel: HR|ZIG|FZ|MEG - Tel.: 05681-775-389
E-Mail: KFZ-ZULASSUNGSBEHOERDE@SCHWALM-EDER-KREIS.DE
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:00 | 13:30 - 15:30 Di 8:00 - 12:00 Mi 8:00 - 12:00 | 13:30 - 15:30 Do 8:00 - 12:00 | 13:30 - 17:30 Fr 8:00 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
HR - SCHWALM-EDER-KREIS
Brautäcker 3
34560 Fritzlar- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: HR - Tel.: 05622-930-470
E-Mail: STADT@FRITZLAR.DE
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Di 8:00 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Mi 8:00 - 11:30 | 14:00 - 15:30 Do 8:00 - 11:30 | 14:00 - 17:30 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
HR - SCHWALM-EDER-KREIS
Sandstraße 13
34212 Melsungen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: HR - Tel.: 05661-708-205
E-Mail: zulassungsstelle@melsungen.de
Webseite:
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:00 Di 8:00 - 12:30 | 14:00 - 17:00 Mi 8:00 - 12:30 Do 9:00 - 12:30 | 14:00 - 19:00 Fr 9:00 - 15:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SCHWALM-EDER-KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 72 Std. bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SCHWALM-EDER-KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis SCHWALM-EDER-KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.