Kfz Zulassungsstelle SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
Zulassungsstelle
VS - SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
Am Hoptbühl 2
78048 Villingen-Schwenningen- Landkreis: Kreis Schwarzwald-Baar-Kreis
Kennzeichenkürzel: VS - Tel.: 07721-9137400
E-Mail: zulassungsstelle@lrasbk.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://laikra.dvvbw.de/dvvlaikraIGV21/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ_vsl
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 14:00 Di 8:00 - 14:00 Mi 8:00 - 14:00 Do 8:00 - 13:00 | 14:00 - 17:30 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
VS - SCHWARZWALD-BAAR-KREIS
Humboldtstraße 11
78166 Donaueschingen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: VS - Tel.: 0771-83234-0
E-Mail: STRASSENVERKEHRSAMT@LRASBK.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://laikra.dvvbw.de/dvvlaikraIGV21/servlet/Internetgeschaeftsvorfaelle?AUFRUF=WKZ_vsl
- Öffnungszeiten
Mo 8:00 - 14:00 Di 8:00 - 14:00 Mi 8:00 - 14:00 Do 8:00 - 17:30 Fr 8:00 - 11:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in SCHWARZWALD-BAAR-KREIS benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 4 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in SCHWARZWALD-BAAR-KREIS?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis SCHWARZWALD-BAAR-KREIS benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.