Kfz Zulassungsstelle STRAUBING,STADT
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für STRAUBING,STADT
Hier geht es zu Ihrer aktuellen Bearbeitungszeit in straubing
Zulassungsstelle
SR - STRAUBING,STADT
Am Hagen 65
94315 Straubing (Stadt)- Landkreis: Stadt Straubing
Kennzeichenkürzel: SR - Tel.: 09421-945717
E-Mail: ZULASSUNG@STRAUBING.DE
Webseite: www.straubing.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:45 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Di 7:45 - 12:00 | 13:30 - 16:00 Mi 7:45 - 12:00 Do 7:45 - 12:00 | 13:30 - 17:00 Fr 7:45 - 12:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
SR - STRAUBING-BOGEN
Leutnerstraße 15
94315 Straubing-Bogen (Land)- Landkreis: Landratsamt Straubing-Bogen
Kennzeichenkürzel: SR - Tel.: 09421-973-207
E-Mail: Kfz-Zulassung@landkreis-straubing-bogen.
Webseite: www.landkreis-straubing-bogen.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:45 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Di 7:45 - 12:00 | 13:00 - 16:00 Mi 7:45 - 12:00 Do 7:45 - 12:00 | 13:00 - 17:00 Fr 7:45 - 12:00 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in STRAUBING,STADT benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 6 Werktagen bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in STRAUBING,STADT?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis STRAUBING,STADT benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Gewerbeanmeldung (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Handelsregister (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- Bei Firmenzulassung: Handelsregister (Kopie)
- SEPA-Mandat (Kopie)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.