Kfz Zulassungsstelle TRIER-SAARBURG
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für TRIER-SAARBURG
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Zulassungsstelle
TR|SAB - TRIER-SAARBURG
Thyrsusstr. 17/19
54292 Trier (Stadt + Land)- Landkreis: Stadt Trier
Kennzeichenkürzel: TR|SAB - Tel.: 0651-7184920
E-Mail: KFZ-ZULASSUNG@TRIER.DE
Webseite: www.trier.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:00 - 13:00 Di 7:00 - 13:00 Mi 7:00 - 13:00 Do 10:00 - 18:00 Fr 7:00 - 13:00 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
TR|SAB - TRIER-SAARBURG
Graf-Siegfried-Straße 32
54439 Saarburg- Landkreis: Kreis Trier-Saarburg
Kennzeichenkürzel: TR|SAB - Tel.: 06581-81-291
E-Mail: KFZ-ZULASSUNG@TRIER.DE
Webseite: www.trier.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 10:30 Di 7:30 - 10:30 Mi 7:30 - 10:30 Do 7:30 - 10:30 Fr 7:30 - 10:30 Sa geschlossen
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Zulassungsstelle
TR - TRIER-SAARBURG
Langer Markt 12
54411 Hermeskeil- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: TR - Tel.: 06503-809-110
E-Mail: KFZ-ZULASSUNG@TRIER.DE
Webseite: www.trier.de
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 10:30 Di 7:30 - 10:30 Mi 7:30 - 10:30 Do 7:30 - 10:30 Fr 7:30 - 10:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in TRIER-SAARBURG benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Ihre Online Zulassung wird binnen 5 Werktagen bearbeitet.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in TRIER-SAARBURG?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Zulassungsarten gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Die wichtigsten 3 Fragen

Welche Unterlagen werden Im Landkreis TRIER-SAARBURG benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Kopie)
- Vollmacht (Original)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
Hier geht es zu weiteren Informationen rund um die benötigten Papiere bei einer Zulassung.