Kfz Zulassungsstelle WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN
Öffnungszeiten und Sonderöffnungszeiten in den Zulassungsstellen für WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN
Zulassungsstelle
WUG - WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN
Bahnhofstraße 2
91781 Weißenburg- Landkreis: Kreis Weissenburg-Gunzenhausen
Kennzeichenkürzel: WUG - Tel.: 09141-902-121
E-Mail: zulassung.lra@landkreis-wug.de
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrweissenburggunzenhausen/igvwkz
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 12:00 | 14:00 - 16:00 Di 7:30 - 14:00 Mi 7:30 - 12:00 Do 7:30 - 17:30 Fr 7:30 - 12:00 Sa geschlossen
Zulassungsstelle
WUG|GUN - WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN
Sonnenstraße 37b
91710 Gunzenhausen- Landkreis: Straßenverkehrsamt
Kennzeichenkürzel: WUG|GUN - Tel.: 09831-3673
E-Mail: FUEHRERSCHEINWESEN.LRA@LANDKREIS-WUG.DE
Wunschkennzeichen bestellen: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/lkrweissenburggunzenhausen/igvwkz
- Öffnungszeiten
Mo 7:30 - 11:30 | 13:30 - 16:00 Di 7:30 - 11:30 Mi 7:30 - 11:30 Do 7:30 - 11:30 | 13:30 - 17:30 Fr 7:30 - 11:30 Sa geschlossen
Bearbeitungszeit
Für die Zulassung Ihres Autos in WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN benötigen Sie einen Termin.
Sparen Sie sich die Wartezeit: Mit unserem Zulassungspartner wird Ihre Online Zulassung binnen 5 Werktagen ab Dokumenteneingang erledigt.
Das sagen unsere Kunden bei Trusted Shops
Wann benötigen Sie eine Zulassung in WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN?
Grundsätzlich muss jedes Kraftfahrzeug und jeder Anhänger für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein. Diese Zulassung wird auch Anmeldung genannt und wird in der zuständigen Zulassungsbehörde durchgeführt. Dabei wird dem Fahrzeug ein amtliches Kennzeichen mit einzigartiger Kennzeichenkombination zugeteilt. Diese KFZ-Kennzeichen gibt es! Wichtig: Auch bei einem Umzug müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden!
Welche Unterlagen werden Im Landkreis WEISSENBURG-GUNZENHAUSEN benötigt?
KFZ-Zulassung von Neufahrzeugen (Neuzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- COC (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
KFZ-Zulassung von angemeldeten Gebrauchtwagen (Ummeldung) oder abgemeldeten Gebrauchtwagen (Wiederzulassung)
- ZB II (Brief) (Original)
- ZB I (Fahrzeugschein) (Original)
- eVB (Original)
- Vollmacht (Kopie)
- Personalausweis (Kopie)
- SEPA-Mandat (Original)
In unserem Ratgeber gibt es weitere Informationen rund um die Auto Zulassung.