Ausfuhrkennzeichen

Zur Überführung von Fahrzeugen ins Ausland

Das Wichtigste auf einen Blick:

Wer ein Ausfuhrkennzeichen beantragen will, muss diese Schritte beherzigen:

  • Eine spezielle Kraftfahrzeugsteuer beantragen und zahlen
  • Auf der örtlichen Zulassungsbehörde das Exportkennzeichen beantragen

Das Ausfuhrkennzeichen, häufig auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, ist zweckgebunden: Wer ein Kfz von Deutschland aus ins Ausland überführen möchte, kann diese Schilder beantragen. Die Kennzeichen sind optisch leicht erkennbar: Rechts findet sich ein roter Längsbalken, auf dem vermerkt ist, bis wann das Schild verwendet werden darf. Was gibt es bei der Beantragung der Kfz-Kennzeichen zu beachten?

Das Ausfuhrkennzeichen besitzt eine Fläche mit rotem Hintergrund auf einer Seite. Es sollte nicht mit einem Kurzzeitkennzeichen verwechselt werden.

Ausfuhrkennzeichen: Kfz-Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer als Voraussetzung

Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen beantragen? Dann führt Ihr erster Weg nicht zur Zulassungsstelle, sondern zu einem Versicherungsanbieter. Denn für das Exportkennzeichen ist eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der ADAC ist hier beispielsweise eine mögliche Anlaufstelle. Diese besondere Form der Versicherung ist zeitlich begrenzt: Sie können sie für mindestens 15 Tage und höchstens ein Jahr abschließen. Achtung, als Bestätigung, dass Sie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht die sonst gängige eVB-Nummer. Stattdessen gilt die gelbe Versicherungskarte als Nachweis. Auch die Kfz-Steuer ist für die Kennzeichen Pflicht.

Zulassungsbescheinigung und Zulassungsschein für die Nummernschilder

Sobald Sie die schriftliche Versicherungsbestätigung vorliegen haben, können Sie einen Termin auf der örtlichen Zulassungsbehörde machen, um dort die Zollkennzeichen für Ihr Kfz zu beantragen. Für den Termin sollten Sie folgende Papiere vorliegen haben:

  • Versicherungsbestätigung
  • alte Nummernschilder
  • Personalausweis bzw. Reisepass inklusive Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals Kfz-Schein und Fahrzeugbrief)
  • bei abgemeldeten Fahrzeugen: Nachweis über Außerbetriebsetzung
  • Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer

Eine Sonderregelung besteht häufig dann, wenn Sie die Nummernschilder für einen Gebrauchtwagen beantragen möchten. Fragen Sie am besten im Vorfeld bei der Zulassungsstelle nach – vielerorts wird nämlich verlangt, dass Sie den Wagen für eine Inspektion durch einen Sachverständigen vorfahren.

Für die Anmeldeschritte fehlt Ihnen die Zeit? Alternativ können Sie für Bekannte oder Verwandte auch eine Vollmacht ausstellen, sodass diese das Beantragen der Kfz-Schilder für Sie übernehmen können.

Kosten für Schilder und Zulassungsschein

Die Kosten für die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen können je nach Zulassungsbezirk variieren – rechnen Sie mit einer durchschnittlichen Gebühr zwischen 30 und 50 Euro (Stand: Februar 2017). Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie die Schilder bei einem Händler Ihrer Wahl bestellen und prägen lassen. Wenn Sie sich für Ihr persönliches Wunschkennzeichen entscheiden, kommen hier im Normalfall weitere Kosten hinzu. Auf Wunsch können Sie auf der Zulassungsstelle zusätzlich den Internationalen Zulassungsschein für den Wagen beantragen. Dieser kostet rund 10 Euro (Stand: Februar 2017).