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Das amtliche Kennzeichen für Fahrzeuge hat in Deutschland viele unterschiedliche Namen: Autokennzeichen, Nummernschild, Kfz-Schild oder eben nur Kennzeichen. Die Kfz-Kennzeichen sind ein wichtiger Teil der Fahrzeugzulassung. Was gibt es beim Beantragen der offiziellen Schilder zu beachten? Sie benötigen keine weiteren Informationen – dann kaufen Sie hier Ihr günstiges Kennzeichen! Und welche amtlichen Kennzeichen gibt es eigentlich? Hier alles Wissenswerte:
Amtliches Kennzeichen: Voraussetzung für Teilnahme am Straßenverkehr
Für eine Teilnahme am Straßenverkehr ist ein amtliches Kennzeichen am Kfz meist unerlässlich. Das reguläre Euro-Kennzeichen ist für Privatpersonen wohl die gängigste Form des Nummernschildes. Für die Ausstellung ist die jeweilige Zulassungsbehörde vor Ort zuständig. Wenn Sie möchten, können Sie sich bei der Gelegenheit auch gleich Ihr persönliches Wunschkennzeichen sichern. Wenn Sie in Zukunft in einen anderen Zulassungsbezirk umziehen, müssen Sie jedes Mal Ihr Fahrzeug ummelden und erhalten ein neues amtliches Kennzeichen.
Übrigens: Nicht jedes Fahrzeug braucht in Deutschland ein amtliches Kennzeichen. Zulassungsfreie Fahrzeuge, zum Beispiel Kleinkrafträder oder auch bestimmte Anhänger oder Arbeitsmaschinen, erhalten stattdessen ein sogenanntes Versicherungskennzeichen. Aus rechtlicher Sicht gelten diese nicht als amtliche Kennzeichen.
Neu: Die amtlichen Kennzeichen sind mittlerweile auch im Carbon-Optik erhältlich!
Amtliche Kennzeichen in Deutschland: Eine Übersicht
Euro-Kennzeichen
Das Autokennzeichen, amtlich Kfz-Kennzeichen mit EU-Kennung, wurde in der Europäischen Union eingeführt, um die Zusammengehörigkeit der EU-Staaten zu zeigen. Es hat ein blaues Band am linken Rand des Autokennzeichens. Oben sind die zwölf gelben Sterne der europäischen Flagge und darunter in Großbuchstaben der Ländercode abgebildet. Diese KFZ-Kennzeichen sind bei uns erhältlich.
Behördenkennzeichen
Das Behördenkennzeichen ist als amtliches Kennzeichen eigentlich ein Relikt der Vergangenheit, denn am 1. März 2007 trat die neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in Kraft. Seitdem werden die Kennzeichen in ihrer ursprünglichen Form für Gerichte, die kommunale Verwaltungsebene, Behörden oberhalb der kommunalen Verwaltungsebene, die Polizei, den Katastrophenschutz und sonstige Behörden nicht mehr zugeteilt. Seitdem sind die Behördenkennzeichen nicht mehr bundesweit einheitlich. Ein gutes Beispiel:
E-Kennzeichen
Eingeführt wurde das das E-Kennzeichen Mitte 2015 mit Inkrafttreten des Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Das Elektromobilitätsgesetz autorisiert Kommunen und Städte dazu für emissionslos Fahrzeuge Sonderregeln zu erlassen. Allerdings schreibt das EmoG nicht vor, dass die Kommunen die Elektrofahrzeuge bevorzugt behandeln, es schafft lediglich die Grundlage dafür. Inwieweit die Kommunen davon Gebrauch machen, bleibt ihnen überlassen.
Eins steht jedoch laut Paragraf 2 des Elektromobilitätsgesetzes präzise fest: E-Kennzeichen dürfen ausschließlich an Elektrofahrzeuge, Plug-In-Hybride und Brennstoffzellenautos ausgegeben werden. Und nur die Besitzer diese Fahrzeuge kommen daher in den Genuss von den Privilegien, sofern es welche gibt. Weitere Besonderheiten zum E-Kennzeichen haben wir hier zusammen gestellt.
Polizeikennzeichen
Der Aufbau dieser amtlichen Kennzeichen ist aufgrund des Wegfalls der Behördenkennzeichen nicht in sämtlichen Bundesländern einheitlich geregelt. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Brandenburg und Baden-Württemberg basieren die Polizeikennzeichen zum Beispiel auf den Kürzeln der Bundesländer plus Erkennungsnummer. In anderen Bundesländern beginnen Polizeikennzeichen dagegen mit dem Unterscheidungszeichen einzelner Landkreise beziehungsweise Städte.
Fahrzeuge des Bundes
Die Fahrzeuge des Bundes haben im amtlichen Kennzeichen bestimmte Unterscheidungszeichen. „0 – 1“ steht zum Beispiel für das Fahrzeug des Bundespräsidenten, „1 – 1“ für den Präsidenten des Bundestages. Die Kfz-Schilder der Wagen des Bundesrats, der Bundesregierung, des Bundestags, des Bundesverfassungsgerichts und des Bundespräsidialamtes beginnen grundsätzlich mit dem Kürzel „BD“.
Bundesbehörden
Die deutschen Bundesbehörden erhalten amtliche Kennzeichen mit systematisch festgelegten Unterscheidungszeichen. Die Wagen der Bundespolizei sind durch das BP gut zu erkennen, die des Technischen Hilfswerks beginnen mit den Buchstaben THW, die Schilder der Dienstwagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes mit BW. Vor ihrer Privatisierung hatten auch die Wagen der Deutschen Bundespost und der Deutschen Bundesbahn eigene Unterscheidungszeichen.
Militärkennzeichen
Die Kfz-Kennzeichen der Bundeswehr beginnen grundsätzlich mit dem Buchstaben Y. Davor befindet sich die deutsche Flagge, de Y folgt eine bis sechsstellige Erkennungsnummer. Die Dienstfahrzeuge der Hauptquartiere der NATO in Deutschland erhalten ein amtliches Kennzeichen nach einem bestimmten Muster: Das Unterscheidungszeichen ist immer ein X mit einer vierstelligen Zahl.
Oldtimerkennzeichen
Das amtliche Kennzeichen für alte Fahrzeuge, die bestimmten inneren und äußeren Ansprüchen gerecht werden, wird häufig auch „H-Kennzeichen“ genannt – denn es unterscheidet sich durch ein H am Ende der Erkennungsnummer von regulären Kfz-Nummernschildern für Privatpersonen.
Saisonkennzeichen
Saisonkennzeichen sind nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Entsprechend befindet sich am Ende der Erkennungsnummer die Information, von wann bis wann dieses Nummernschild zur Teilnahme am Straßenverkehr berechtigt.
Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, unter dem unter bestimmten Bedingungen zwei Fahrzeuge geführt werden dürfen – allerdings nicht gleichzeitig.
Amtliches Kennzeichen für Elektrofahrzeuge
Durch Strom betriebene Fahrzeuge sind durch den Buchstaben E am Ende der Erkennungsnummer erkennbar. Das besondere Nummernschild ist nicht verpflichtend, verschafft dem Fahrer jedoch durch das Elektromobilitätsgesetz, das 2014 verabschiedet wurde, einige Vorteile im Straßenverkehr.
Rote Kennzeichen
Nummernschilder mit roter Schrift sind zweckgebunden: Sie dienen Überführungsfahrten, Probe- oder Prüfungsfahrten von Fahrzeugen. Ihre Nummer beginnt mit einer 05 oder 06, häufig werden sie auch „Händlerkennzeichen“ genannt. Rote Oldtimerkennzeichen haben eine Erkennungsnummer, die mit 07 beginnt.
Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen sind für höchstens fünf Tage gültig – am rechten Rand des Kfz-Nummernschildes ist der letzte Tag der Gültigkeit vermerkt. In dieser Zeit darf das anderweitig nicht zugelassene Fahrzeug für Probe- oder Prüfungsfahrten sowie Überführungen durch den Straßenverkehr gesteuert werden.
Grüne Kennzeichen
Ein Nummernschild mit grüner Schrift auf weißem Grund ist ausschließlich für steuerbefreite Kraftfahrzeuge reserviert – beispielsweise für Fahrzeuge in der Landwirtschaft oder Anhänger mit einem bestimmten Zweck, etwa zum Transport von Tieren oder Sportgeräten.
Ausfuhrkennzeichen
Ein Ausfuhrkennzeichen gehört zu den internationalen Kurzzeitzulassungen. Es ist klar durch ein rotes Kästchen am rechten Rand des Nummernschildes erkennbar – hier ist das Datum vermerkt, an dem der Versicherungsschutz abläuft. Grundsätzlich berechtigt das amtliche Nummernschild zur Ausführung des Fahrzeuges ins Ausland. Dies muss vor dem auf dem Schild angegebenen Tag geschehen sein.
Diplomatenkennzeichen
Nummernschilder, die mit einer „0“ beginnen, sind für Fahrzeuge von Personen reserviert, die einen roten Diplomatenausweis haben – also zum Beispiel die Bundeskanzlerin, Staatssekretäre und Minister, der Bundespräsident sowie der Präsident des Bundesrats. Fahrzeuge der konsularischen Vertreter haben Kfz-Schilder, die mit einer 9 beginnen. Sonstiges Personal eines Konsulats oder einer Botschaft erhält dagegen für das Fahrzeug ein Nummernschild, das mit der Kennung der zuständigen Zulassungsstelle beginnt – also üblicherweise „B“ für Berlin.
Euro-Kennzeichen
Das Standardkennzeichen auf deutschen Straßen. Schwarze Schrift auf weißem Grund. Nummernschild ist von links nach rechts unterteilt in:
- Nationalitätenkennzeichen: Europaflagge, Länderkürzel
- Unterscheidungskennzeichen: Verwaltungsbezirk der Zulassungsbehörde
- Erkennungsnummer: Kombination aus bis zu zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern
Am hinteren Nummernschild befinden sich zusätzlich:
- TÜV-Plakette
- Stempelplakette des Bundeslandes, in dem das Kfz zugelassen wurde
Saisonkennzeichen
Das Nummernschild mit eingeschränkter Nutzungsdauer. Gilt für mindestens 2, höchstens 11 Monate.
Optische Besonderheiten: Saisonkennzeichen haben einen Hinweis auf den Zulassungszeitraum am rechten Rand des Autokennzeichens.
Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)
Das H-Kennzeichen ist für Fahrzeuge gedacht, die mindestens 30 Jahre alt sind und eine Betriebserlaubnis als Oldtimer haben.
Optische Besonderheiten: Der Buchstabe „H“ hinter den Ziffern der Erkennungsnummer.
Kurzzeitkennzeichen
Das Kfz-Kennzeichen für zeitlich begrenzte, gewerbliche Fahrten, zum Beispiel Probe- oder Überführungsfahrten. Schilder maximal fünf Tage gültig.
Optische Besonderheiten:
- Ablaufdatum in gelbem Kasten am rechten Rand des Nummernschildes
- Blaue Zulassungsplakette
- Kein Landeswappen, kein Nationalitätenkennzeichen
Wechselkennzeichen
Ermöglicht die Anmeldung von zwei Fahrzeugen derselben EU-Fahrzeugklasse auf ein Nummernschild. Wechselkennzeichen bestehen aus zwei Teilen: Einem großen, zu wechselnden Teil und einem kleinen Teil, der fest mit dem Fahrzeug verbunden ist.
Optische Besonderheiten:
- Der Buchstabe „W“ über der Stempelplakette
- Zweiteilige Nummernschilder: Beweglicher Teil ohne letzte Ziffer des Kennzeichens, fest verbundener Teil mit letzter Ziffer der Erkennungsnummer.
Sonderformen des Wechselkennzeichens sind rote Kennzeichen:
Rotes Kfz-Kennzeichen
Wechselkennzeichen für Kfz-Betriebe: Kennzeichnung für Überführungs-, Prüfungs- und Probefahrten von Fahrzeugen, die ansonsten nicht zugelassen sind.
Optische Besonderheiten:
- Rote Schrift, rote Umrandung des Zeichens
- Erkennungsnummer beginnt mit „06“
- Keine TÜV-Plakette erforderlich
Rotes 07-Kennzeichen
Für Oldtimer, die nur gelegentlich verwendet werden.
Optische Besonderheiten:
- Rote Schrift, rote Umrandung des Nummernschildes
- Erkennungsnummer beginnt mit „07“
- Keine TÜV-Plakette erforderlich
Versicherungskennzeichen
Nummernschild für Kleinkrafträder, zum Beispiel Mofas oder Fahrräder mit Hilfsmotor oder Roller, die keine Zulassung erfordern. Jeweils für ein Jahr gültig.
Optische Besonderheiten:
- Zweizeiliges Kennzeichen, drei Ziffern in der ersten, drei Buchstaben in der zweiten Zeile
- Unten: GDV-Prägung („Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“) plus Versicherungsjahr
- Schriftfarbe der Schilder wechselt jährlich
Zur Überführung von Fahrzeugen ins Ausland
Das Wichtigste auf einen Blick:
Wer ein Ausfuhrkennzeichen beantragen will, muss diese Schritte beherzigen:
- Eine spezielle Kraftfahrzeugsteuer beantragen und zahlen
- Auf der örtlichen Zulassungsbehörde das Exportkennzeichen beantragen
Das Ausfuhrkennzeichen, häufig auch Zollkennzeichen oder Exportkennzeichen genannt, ist zweckgebunden: Wer ein Kfz von Deutschland aus ins Ausland überführen möchte, kann diese Schilder beantragen. Die Kennzeichen sind optisch leicht erkennbar: Rechts findet sich ein roter Längsbalken, auf dem vermerkt ist, bis wann das Schild verwendet werden darf. Was gibt es bei der Beantragung der Kfz-Kennzeichen zu beachten?
Ausfuhrkennzeichen: Kfz-Versicherung und Kraftfahrzeugsteuer als Voraussetzung
Sie möchten ein Ausfuhrkennzeichen beantragen? Dann führt Ihr erster Weg nicht zur Zulassungsstelle, sondern zu einem Versicherungsanbieter. Denn für das Exportkennzeichen ist eine besondere Kfz-Haftpflichtversicherung erforderlich. Der ADAC ist hier beispielsweise eine mögliche Anlaufstelle. Diese besondere Form der Versicherung ist zeitlich begrenzt: Sie können sie für mindestens 15 Tage und höchstens ein Jahr abschließen. Achtung, als Bestätigung, dass Sie die Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Sie nicht die sonst gängige eVB-Nummer. Stattdessen gilt die gelbe Versicherungskarte als Nachweis. Auch die Kfz-Steuer ist für die Kennzeichen Pflicht.
Zulassungsbescheinigung und Zulassungsschein für die Nummernschilder
Sobald Sie die schriftliche Versicherungsbestätigung vorliegen haben, können Sie einen Termin auf der örtlichen Zulassungsbehörde machen, um dort die Zollkennzeichen für Ihr Kfz zu beantragen. Für den Termin sollten Sie folgende Papiere vorliegen haben:
- Versicherungsbestätigung
- alte Nummernschilder
- Personalausweis bzw. Reisepass inklusive Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I und II (ehemals Kfz-Schein und Fahrzeugbrief)
- bei abgemeldeten Fahrzeugen: Nachweis über Außerbetriebsetzung
- Nachweis über gültige Abgasuntersuchung
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Eine Sonderregelung besteht häufig dann, wenn Sie die Nummernschilder für einen Gebrauchtwagen beantragen möchten. Fragen Sie am besten im Vorfeld bei der Zulassungsstelle nach – vielerorts wird nämlich verlangt, dass Sie den Wagen für eine Inspektion durch einen Sachverständigen vorfahren.
Für die Anmeldeschritte fehlt Ihnen die Zeit? Alternativ können Sie für Bekannte oder Verwandte auch eine Vollmacht ausstellen, sodass diese das Beantragen der Kfz-Schilder für Sie übernehmen können.
Kosten für Schilder und Zulassungsschein
Die Kosten für die Beantragung von Ausfuhrkennzeichen können je nach Zulassungsbezirk variieren – rechnen Sie mit einer durchschnittlichen Gebühr zwischen 30 und 50 Euro (Stand: Februar 2017). Zusätzliche Kosten entstehen, wenn Sie die Schilder bei einem Händler Ihrer Wahl bestellen und prägen lassen. Wenn Sie sich für Ihr persönliches Wunschkennzeichen entscheiden, kommen hier im Normalfall weitere Kosten hinzu. Auf Wunsch können Sie auf der Zulassungsstelle zusätzlich den Internationalen Zulassungsschein für den Wagen beantragen. Dieser kostet rund 10 Euro (Stand: Februar 2017).
Gleiches Recht für alle im Straßenverkehr? Nicht unbedingt! Es gibt Nummernschilder, die an bestimmte Sonderrechte gebunden sind. Ein besonders bekanntes Beispiel ist das Diplomaten-Kennzeichen, das den Insassen des Kfz Immunität verleiht. Woran erkennt man dieses Nummernschild und welche besonderen Regelungen gelten?
Diese Nummernschilder gibt es für den diplomatischen Dienst
Es gibt drei verschiedene Varianten des Diplomaten-Kennzeichens:
- Kennzeichen für hohe Diplomaten mit rotem Diplomatenausweis: Beginnt mit einer Null, anschließend folgt der Stempel des zuständigen Zulassungsbezirkes –in Deutschland meist Berlin.
- Kennzeichen für Mitarbeiter einer Botschaft: Diese Botschaftskennzeichen beginnen mit der Ortskennung des zuständigen Zulassungsbezirks – in Deutschland ebenfalls meist Berlin.
- Kennzeichen für Konsulatsbeamte: Kürzel der Stadt, in der Fahrzeug zugelassen ist, nach Zulassungsstempel eine Nummernfolge, beginnend mit einer Neun.
Parkverstöße, Unfälle und mehr: Vorteile des besonderen Nummernschildes
Kein Verkehrsdelikt ohne Konsequenzen – im regelmäßig aktualisierten Bußgeldkatalog steht, welche Missachtung der Verkehrsordnung wie geahndet werden. Für Fahrzeuge mit Diplomaten-Kennzeichen allerdings gelten diese Gesetze häufig nicht. Der Grund: Diplomatische Vertreter mit entsprechendem Autokennzeichen genießen eine Immunität, die ihnen auch im Straßenverkehr mehrere Sonderrechte beschert. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen oder auch Falschparken, werden nicht geahndet. Ausgestellte Knöllchen dürfen Diplomaten ignorieren, anders als Kfz-Halter mit regulärem Zivilkennzeichen. Selbst bei Alkohol am Steuer müssen die Insassen eines Autos mit Botschaftskennzeichen keinerlei rechtliche Konsequenzen befürchten – Alkoholkontrollen dürfen sie verweigern.
Absperrungen gelten nicht für die Fahrzeuge mit Botschaftskennzeichen, ihnen muss jederzeit die Durchfahrt gestattet werden. Auch in Sachen Steuern genießen Verkehrsteilnehmer im diplomatischen Dienst durch die Schilder Privilegien! Üblicherweise fallen für ihre Fahrzeuge weder Einfuhr-, noch Umsatz- oder Kfz-Steuern an.
Diplomaten-Kennzeichen: Immunität ohne Einschränkungen?
Die diplomatische Immunität verhindert im Normalfall, dass die Insassen von Fahrzeugen mit entsprechenden Kfz-Kennzeichen rechtlich belangt werden können. Ermittlungen sind nur dann möglich, wenn das jeweilige Heimatland beschließt, die Immunität aufzuheben. Nur schwere Verkehrsunfälle, beispielsweise mit Todesfolge, haben üblicherweise diese Konsequenz.
E-Kennzeichen: Privilegien für Elektroautos
Mit sogenannten E-Kennzeichen können Fahrzeughalter ihre Elektroautos ausstatten. Die speziellen Nummernschilder stehen seit Oktober 2015 zur Verfügung. Sie sind keine Pflicht, lohnen sich aber durchaus: Denn im Straßenverkehr verschaffen die Schilder einige Privilegien. Hier die E-Zeichen im Porträt.
An diesen Fahrzeugen sind E-Kennzeichen erlaubt
E-Kennzeichen sind klar erkennbar: Am Ende der Erkennungsnummer findet sich ein E, ähnlich wie bei Oldtimerkennzeichen, die zusätzlich ein H aufweisen. Neben reinen E-Autos und Brennstoffzellenfahrzeugen dürfen auch sogenannte Plug-in-Hybridfahrzeuge, die also von außen aufladbar sind, die E-Kennzeichen tragen. Voraussetzung ist, dass sie wenigstens 30 Kilometer im vollelektrischen Betrieb fahren können oder pro Kilometer maximal 50 Gramm CO2 ausstoßen. Ab 2018 wurden die Bedingungen verschärft: Hybridautos müssen dann wenigstens 40 Kilometer im elektrischen Betrieb fahren, um mit den besonderen E-Kennzeichen ausgestattet zu werden.
Diese Vorteile bringen die Kennzeichenschilder
Kein Besitzer eines Elektroautos ist verpflichtet, die E-Autokennzeichen zu verwenden. Es empfiehlt sich allerdings, denn die Schilder bringen gleich mehrere Vorteile mit sich. Sofern die jeweilige Kommune die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dürfen Fahrzeughalter mit ihren strombetriebenen Autos im Straßenverkehr Busspuren nutzen – gerade im Berufsverkehr potenziell zeitsparend und dadurch durchaus attraktiv. Zudem gibt es vielerorts spezielle Parkplätze, auf denen E-Fahrzeuge umsonst geparkt werden dürfen. Darüber hinaus gelten in verschiedenen Kommunen bestimmte Zufahrtsbeschränkungen nicht für Elektroautos.
Elektromobilitätsgesetz als Anreiz für strombetriebene Autos
Doch warum diese Vorteile? Die Bundesregierung sowie insbesondere Verkehrsminister Alexander Dobrindt sieht sie als Möglichkeit mehr Deutsche zum Kauf eines E-Autos zu motivieren – denn die mit Strom betriebenen Fahrzeuge sind besonders klimafreundlich. Das ehrgeizige Ziel der Regierung: Bis zum Jahr 2020 sollen eine Million mit Strom betriebene Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Seit Juni 2015 gibt es deshalb das sogenannte Elektromobilitätsgesetz, kurz „EmoG“, das die Grundlage für die Förderung der E-Fahrzeuge darstellt. Es ist durchaus umstritten, denn auch Hybridfahrzeuge werden gefördert, die im Verbrenner-Modus einen sehr hohen Spritverbrauch verzeichnen – und entsprechend keineswegs besonders umweltfreundlich sind. Zudem werden vielerorts etwa durch die Nutzung der Busspuren Beeinträchtigungen im öffentlichen Nahverkehr befürchtet.
Die Vorteile im Straßenverkehr sind nicht der einzige Versuch der Bundesregierung mehr E-Autos unters Volk zu bringen: Zusätzlich gilt seit Juli 2016 eine Kaufprämie, offiziell auch „Umweltbonus“ genannt. Käufer von Elektrofahrzeugen können sich die Anschaffung mit bis zu 4.000 Euro subventionieren lassen.
So lassen sich E-Kennzeichen beantragen
Fahrzeughalter bekommen ihr E-Kennzeichen bei der verantwortlichen Zulassungsbehörde. Die Gebühren betragen je nach Zulassungsstelle rund 25 Euro (Stand: Dezember 2016). Zusätzliche Kosten können für die Kennzeichenschilder anfallen – beispielsweise, wenn sich der Fahrer für ein persönliches Wunschkennzeichen entscheidet. Diese Unterlagen sind erforderlich:
- ausgefüllter Antrag auf Zulassung
- Zulassungsbescheinigung II, Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung II, Fahrzeugschein
- Herstellerbescheinigung bzw. Gutachten als Nachweis für Strombetrieb
- eVB: elektronische Versicherungsbestätigung
- Nachweis der Hauptuntersuchung
Je nach Zulassungsbehörde sind möglicherweise weitere Dokumente vorzulegen. Wer ein bestehendes Kennzeichen in ein E-Kennzeichen umwandeln lassen möchte, benötigt nicht nur die alten Schilder, sondern als Nachweis auch die EG-Übereinstimmungsbescheinigung.
Ein Fahrzeug wird aus dem Verkehr genommen und abgemeldet, anschließend verkauft und muss zum neuen Besitzer gelangen. Dieser will eventuell auch eine Probefahrt damit unternehmen. Für solche Fälle gibt es das gelbe Kennzeichen, auch Kurzzeitkennzeichen oder Überführungskennzeichen genannt. Da es maximal fünf Tage lang gültig ist, spricht man auch vom 5-Tage-Kennzeichen.
Wann ist ein gelbes Kennzeichen zulässig und sinnvoll?
Auch wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist, können Sie damit als Privatperson kurzzeitig am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu benötigen Sie ein zeitlich begrenztes gelbes Kennzeichen. Dieses erhalten Sie für:
- Probefahrten
- Überführungsfahrten vom Händler bis zum Wohnort
- Fahrten zu TÜV oder Dekra
- Fahrten von TÜV oder Dekra zur nächstgelegenen Werkstatt, sofern die festgestellten Mängel nicht so gravierend sind, dass das Fahrzeug seine Verkehrstauglichkeit verliert
Sie benötigen jetzt ein Kurzzeitkennzeichen? Dann können sie hier mit unserem Partner ein Kurzzeitkennzeichen bestellen!
Beachten Sie: Das gelbe Kennzeichen gilt nur in Verbindung mit Fahrzeugpapieren, Versicherungsbestätigung und einer gültigen Hauptuntersuchung bzw. TÜV-Bescheinigung. Falls Sie das Kurzzeitkennzeichen nutzen wollen, um zur Hauptuntersuchung zu gelangen, unterliegt die Fahrerlaubnis bestimmten Einschränkungen. So müssen Sie zum Beispiel auf kürzestem Weg zur Sicherheitsprüfung fahren.
Um für ein gelbes Nummernschild infrage zu kommen, muss das Fahrzeug zudem mindestens einen Werktag vor der Zulassung des Kurzzeitkennzeichens abgemeldet sein.
Ist das gelbe Autokennzeichen abgelaufen, müssen Sie es nicht zurück zur Zulassungsstelle bringen, sondern können die Schilder einfach im Haus- oder Sondermüll entsorgen.
Grundlage dafür ist § 16a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
(1) Ein Fahrzeug darf, wenn es nicht zugelassen ist, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn
- es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist,
- eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht und
- es ein Kurzzeitkennzeichen führt.
Liegen die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 nicht vor, dürfen abweichend von Satz 1 nur Fahrten, die im Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen, zur nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk der Zulassungsbehörde, die das Kennzeichen zugeteilt hat, oder einem angrenzenden Bezirk durchgeführt werden. Liegt der Termin zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nach § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung vor dem Ablauf der Gültigkeit des Kurzzeitkennzeichens, dürfen abweichend von Satz 1 ohne einen Nachweis der durchgeführten Untersuchung und Prüfung nur Fahrten zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück durchgeführt werden. Wird dem Fahrzeug gemäß Nummer 3.1.4.3 oder 3.2.3.2 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bei der Untersuchung und Prüfung nach § 29 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung keine Mängelfreiheit bescheinigt, dürfen abweichend von den Sätzen 1 und 3 auch Fahrten zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in einer nächstgelegenen geeigneten Einrichtung im Zulassungsbezirk oder einem angrenzenden Bezirk und zurück durchgeführt werden. Auf Fahrzeuge, die gemäß Nummer 3.1.4.4 oder 3.2.3.3 der Anlage VIII zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung als verkehrsunsicher eingestuft wurden, findet Satz 4 keine Anwendung. Die Beschränkungen nach den Sätzen 2 und 3 sind in dem Fahrzeugschein für Kurzzeitkennzeichen zu vermerken.
So sieht das gelbe Nummernschild aus
Optisch unterscheidet sich das gelbe Kennzeichen nicht stark von anderen Kfz-Kennzeichen. Die Größe ist gleich. Anstatt des Eurofeldes trägt es jedoch rechts einen gelben Streifen, auf dem das Enddatum der Zulassung (dieser Tag ist eingeschlossen) in schwarzer Schrift zu lesen ist. Tag, Monat und Jahr sind jeweils zweistellig in drei Zeilen untereinander angeführt. Die Kennung des Überführungskennzeichens selbst besteht aus dem Kürzel für den Landkreis bzw. für die Gemeinde, einer blaue Stempelplakette und einer sechsstelligen Nummer, die immer mit 03 oder 04 beginnt.
Unterschied zum roten Kennzeichen
Auch beim roten Kennzeichen handelt es sich um ein Kurzzeitkennzeichen – jedoch nur für Kfz-Händler und Inhaber einer Kfz-Werkstatt. Diese dürfen das rote Kennzeichen für Probefahrten, Überführungsfahrten oder Prüfungsfahrten nicht zugelassener Fahrzeuge verwenden. Dafür ist jedoch ein Händlernachweis nötig. Wer als Privatperson mit rotem Nummernschild unterwegs ist, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert Bußgeld. Während Händler ein rotes Kfz-Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge verwenden dürfen, ist das gelbe Kennzeichen von Privatpersonen an ein bestimmtes Vehikel gebunden.
So erhalten Sie Ihr gelbes Kennzeichen
Das gelbe Autokennzeichen erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Zulassungsstelle. Seit April 2015 ist es möglich, das Kurzzeitkennzeichen nicht nur am Hauptwohnsitz, sondern auch am Standort des Fahrzeugs zu beantragen. Dies ist vor allem dann interessant, wenn Sie einen Gebrauchtwagen fern der Heimat kaufen. Einige Zulassungsstellen ermöglichen es mittlerweile bereits, das gelbe Nummernschild bequem online zu beantragen. Somit sparen Sie sich einen zeitaufwendigen Behördengang.
Für die Beantragung der Schilder benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Reisepass in Verbindung mit einer Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Nachweis der letzten Hauptuntersuchung/TÜV-Bescheinigung
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug (nur für Firmen)
- Vollmacht, falls Sie jemanden mit der Zulassung beauftragen, plus Ausweisdokumente des Beauftragten
Sie wollen die gelben Kennzeichen nicht selbst bestellen? Mit einem bundesweiten Zulassungsdienst können Sie die Kurzzeitkennzeichen bequem online bestellen.
Gebühren: Wie teuer ist ein gelbes Autokennzeichen?
Die Gebühr für ein gelbes Kennzeichen beträgt bundesweit 13,10 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Nummernschilder. Beim Schildermacher müssen Sie in der Regel mit etwa 40 Euro rechnen. Online sind 2 Kennzeichen bereits ab rund 15 Euro erhältlich. Hinzu kommen die Beiträge für die Versicherung, die sich je nach Anbieter und Versicherungsart (Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko) unterscheiden. Tagesversicherungen können Sie in der Regel bequem online abschließen, falls Sie das Fahrzeug anschließend dauerhaft bei dem Anbieter versichern, ist der Schutz im Rahmen des gelben Schildes in der Regel kostenlos. Ansonsten können Sie etwa 15 bis 30 Euro veranschlagen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge können Sie ein steuerbefreites grünes Kennzeichen beantragen.
- Diese Zulassungsbescheinigung ist auch für bestimmte Anhänger möglich, zum Beispiel für Pferdeanhänger, Anhänger für Sportgeräte oder Arbeitsmaschinen.
- Zuständig für die Ausstellung der grünen Kfz-Kennzeichen ist die jeweilige Zulassungsstelle bzw. das Hauptzollamt bei einer nachträglichen Beantragung.
- Eine Sonderform des grünen Kennzeichens ist seit 2016 auch für Mopeds und Mofas Pflicht.
Sie unterscheiden sich nicht nur optisch deutlich von den herkömmlichen Nummernschildern mit schwarzer Schrift: Grüne Kennzeichen bedeuten für den Fahrzeughalter gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes eine Steuerbefreiung. Sie sind überzeugt und würden am liebsten sofort Ihr neues Nummernschild in Auftrag geben? Leider kommt das allerdings nicht für jedes Fahrzeug infrage – denn mit dem grünen Kennzeichen geht eine eingeschränkte Nutzung des Kfz einher. Hier alles Wichtige in Kürze.
Spezielle Nummernschilder für land- und forstwirtschaftliche Zwecke
Der Kreis der Fahrzeugbesitzer, für die ein grünes Kennzeichen infrage kommt, ist ziemlich klein: Im Grunde sind sie nur für Fahrzeuge beziehungsweise Sonderfahrzeuge vorgesehen, die ausschließlich im land- und forstwirtschaftlichen Bereich zum Einsatz kommen. (Umgangssprachlich wird deshalb oft von „Traktor-Kennzeichen“ gesprochen.) Abgesehen von diesen Einschränkungen gibt es allerdings keine Regeln, für welche Fahrzeugarten beziehungsweise Typklassen das spezielle Nummernschild gilt – es dürfen beispielsweise sowohl Pkws als auch Lkws sowie Traktoren mit einem grünen Kennzeichen versehen sein.
Anhänger mit grünem Nummernschild: Voraussetzungen
Auch für Anhänger bieten sich unter Umständen Schilder mit grünen Nummern und Buchstaben an – nämlich zum Beispiel dann, wenn sie Sportzwecken dienen. Nutzer von Hunde- oder Pferdeanhängern können also ebenso von der speziellen Zulassungsbescheinigung profitieren wie Fahrzeughalter, die regelmäßig Sportgeräte transportieren, etwa mithilfe von Spezialanhängern wie Bootstrailern. Auch Anhänger von Arbeitsmaschinen – etwa solchen zum Transport von Asphalt – kommen für ein grünes Kennzeichen infrage.
Diese Fahrzeuge/Anhänger kommen für ein grünes Kennzeichen infrage (laut § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
folgende Kraftfahrzeugarten
- selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
- einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
- Leichtkrafträder,
- zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
- motorisierte Krankenfahrstühle,
- vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
- elektronische Mobilitätshilfen […]
folgende Arten von Anhängern:
- Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
- Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
- fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
- Arbeitsmaschinen,
- Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten, Tieren für Sportzwecke oder Rettungsbooten des Rettungsdienstes oder Katastrophenschutzes, wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,
- einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
- Anhänger für den Einsatzzweck der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes,
- land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
- hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.
Die Steuerbefreiung beantragen: Wichtige Infos
Grüne Schilder müssen Fahrzeughalter bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der Antrag ist auch im Nachhinein möglich – also für Fahrzeuge, die bereits zugelassen wurden und aktuell mit einem schwarzen Nummernschild ausgestattet sind. In diesem Fall ist das Hauptzollamt der richtige Anlaufpunkt für das Stellen des Antrags. Zusammen mit dem „Antrag auf Steuerbefreiung für Land- und Forstwirtschaft“ muss der Fahrzeughalter üblicherweise neben Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung den Fahrzeugbrief vorlegen sowie einen Nachweis liefern, dass er das Fahrzeug für einen land- beziehungsweise forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet. Unter Umständen benötigt das jeweils zuständige Hauptzollamt noch weitere Unterlagen, um über den Antrag zu entscheiden.
Eine Sonderform des grünen Kennzeichens ist übrigens seit dem 1. März 2016 für Mopeds und Mofas verpflichtend. Nur wer über eine Betriebserlaubnis sowie das aktuell gültige Versicherungskennzeichen verfügt, darf mit einem dieser Fahrzeuge noch am Straßenverkehr teilnehmen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Kfz-Kennzeichen müssen in Deutschland einer festgelegten Größe entsprechen.
- Andernfalls könnte die Zulassung des Fahrzeugs scheitern.
- Auch die Schriftart und die Größe der Schrift auf dem Nummernschild sind genormt.
Ein Nummernschild, das von der Zulassungsbehörde anerkannt wird, folgt bekanntermaßen einem bestimmten Aufbau. Doch auch die Größe des Kfz-Kennzeichens ist vorgeschrieben. Wer sich zum Beispiel ein verkleinertes wünscht, wird üblicherweise bei der Zulassungsbehörde enttäuscht. Doch gibt es auch Fälle, in denen die Kennzeichengröße flexibel gewählt werden darf?
Kfz-Kennzeichen: Diese Größen sind zugelassen
Die Kfz-Kennzeichen-Größe ist in Deutschland genau festgelegt. Als Grundlage dienen DIN-Normen, die sich in der Straßenverkehrszulassungsordnung finden. Die Größen der möglichen Kennzeichen variieren dabei je nach Art des Fahrzeugs*:
- Standardgröße, einzeilig. Breite: 520 Millimeter, Höhe: 110 Millimeter
- Standardgröße, zweizeilig. Breite: 340 Millimeter, Höhe: 200 Millimeter/bei Kraftfahrzeugen mit zwei oder drei Rädern: 280 Millimeter
- verkleinert, einzeilig. Breite: 480 Millimeter, Höhe: 110 Millimeter
- verkleinert, einzeilig. Breite: 460 Millimeter, Höhe: 110 Millimeter
- verkleinert, einzeilig. Breite: 440 Millimeter, Höhe: 110 Millimeter
- verkleinert, einzeilig. Breite: 420 Millimeter, Höhe: 110 Millimeter
- verkleinert, zweizeilig. Breite: 280 Millimeter, Höhe: 200 Millimeter
Grundsätzlich können wir Ihnen alle diese Schildergrößen prägen, dass die Kennzeichengröße aber für Ihr Fahrzeug zulassig ist, muss der Fahrzeughalter mit der Zulassungsstelle klären!
*Angegeben sind jeweils die größtmöglichen noch zugelassenen Maße
Genormte Schrift auf Autokennzeichen
Wie die Kfz-Kennzeichen-Größe ist auch die Schrift auf den Nummernschildern genormt. Pflicht ist hier die sogenannte FE-Schrift (fälschungserschwerende Schrift). Die erlaubten Schriftarten sind die Mittelschrift und die Engschrift. Standard ist die Mittelschrift. Die Engschrift darf dagegen nur zum Einsatz kommen, wenn das Schild für die Mittelschrift zu klein ist. Die verkleinerte Mittelschrift ist nur für Schilder von Motorrädern sowie zweizeiligen Kfz-Kennzeichen zulässig. Selbstverständlich ist auch die zulässige Schrifthöhe und -breite genormt:
- Engschrift: Schrifthöhe 75 Millimeter, Buchstabenbreite 40,5 Millimeter, Ziffernbreite 38,5 Millimeter
- Mittelschrift: Schrifthöhe 75 Millimeter, Buchstabenbreite 47,5 Millimeter, Ziffernbreite 44,5 Millimeter
- verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 Millimeter, Buchstabenbreite 31 Millimeter, Ziffernbreite 29 Millimeter
Ausnahmen bei den Kennzeichenmaßen
Sie sind als Fahrzeughalter grundsätzlich dazu verpflichtet, sich an die vorgeschriebenen Größen der Kfz-Kennzeichen zu halten. Sollten die Maße Ihrer Schilder abweichen, ist es möglich, dass Sie auf der Zulassungsbehörde keine Plakette erhalten, die Zeichen also nicht nutzen dürfen. Keine Sorge: Bei der Herstellung der Kennzeichen sind produktionsbedingt kleinere Abweichungen in den Maßen möglich, die allerdings üblicherweise kein Problem darstellen. Der einzige Grund, ein Autokennzeichen nutzen zu dürfen, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht, ist ein Kfz, das nicht ausreichend Platz dafür bietet. In diesem Fall müssen Sie mit Ihrer Zulassungsbehörde in Kontakt treten. Diese wird dann prüfen, ob Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Häufig wird für diese Zulassungsangelegenheiten ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen herangezogen, der bestätigt, dass bauliche Veränderungen am Fahrzeug entweder nicht zulässig oder technisch nicht möglich sind. Wäre ein Umbau zwar möglich, würde er aber mehr als 5 Prozent des aktuellen Fahrzeugwertes ausmachen, gilt die Maßnahme im Allgemeinen als nicht zumutbar – ein Kfz-Kennzeichen von kleinerer Größe wäre dann ebenfalls möglich.
Das Kurzzeitkennzeichen hat eine begrenzte Lebensdauer – und wird häufig auch Kurzkennzeichen oder, gemäß Verwendungszweck, Überführungskennzeichen genannt. Ein Fahrzeug oder ein Anhänger ist noch nicht angemeldet, muss aber trotzdem zu einem anderen Ort bewegt werden? Ein zeitlich befristetes Nummernschild ist dafür oft die perfekte Lösung. Die Beantragung im Zulassungsbezirk ist unkompliziert, aber: Sie erfordert eine Haftpflichtversicherung für das Kfz. Für wen eignet sich das besondere Kennzeichen, und was gibt es zu beachten? Hier alle wichtigen Infos.
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Kurzzeitkennzeichen: Nummernschild mit festem Ablaufdatum
Anders als reguläre Nummernschilder für Fahrzeuge, die unbegrenzt gültig sind, haben Kurzzeitkennzeichen eine befristete Lebensdauer – sie verlieren nach maximal fünf Tagen ihre Gültigkeit. Optisch sind die Kennzeichenschilder aufs Wesentliche beschränkt: Die EU-Kennung suchen Sie vergeblich. Nach der Abkürzung für den Landkreis bzw. die Stadt folgen die blaue Zulassungsplakette sowie die Erkennungsnummer, die entweder mit 04 oder 03 beginnt. Ganz rechts auf den Kfz-Kennzeichen findet sich ein gelbes Kästchen mit dem Ablaufdatum, verteilt auf drei Zeilen. Ist das Fahrzeug nach Ablauf dieses Datums noch in Verwendung, droht nach Bußgeldkatalog eine Geldstrafe. Sie möchten das Kurzkennzeichen im europäischen Ausland nutzen? Dafür benötigen Sie die sogenannte Grüne Versicherungskarte.
Kurzzeitkennzeichen oder Händlerkennzeichen beantragen?
Der offizielle Status eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen lautet: nicht zugelassen. Sie dürfen es trotzdem im Straßenverkehr nutzen, allerdings sind die Verwendungszwecke klar definiert. Die Kennzeichen dienen für Probefahrten, für Überprüfungs- oder Überführungsfahrten. In diesem Zusammenhang spricht man übrigens auch von einem sogenannten Überführungskennzeichen.
Alternativ besteht für Hersteller von Fahrzeugteilen, Besitzer von Werkstätten oder auch Fahrzeughändler die Möglichkeit ein rotes Händlerkennzeichen zu beantragen. Auch diese sind nur befristet gültig. Prüfen Sie deshalb noch vor dem Beantragen, welche Schilder für Ihre Verwendungszwecke am besten geeignet sind.
Voraussetzungen für ein 5-Tages-Kennzeichen
Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:
- abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung mit eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- gültige Hauptuntersuchung (HU) oder:
- Sicherheitsprüfung (SP)
- Fahrzeugschein, in dem das Fahrzeug korrekt aufgeführt wird
So lässt sich das Kurzzeitkennzeichen beantragen
Für die Beantragung eines befristeten Nummernschildes ist Ihre örtliche Zulassungsbehörde zuständig. Sie haben keine Zeit, um persönlich dort einen Termin wahrzunehmen? Dann können sie hier mit unserem Partner ein Kurzzeitkennzeichen bestellen!
Mit der entsprechenden schriftlichen Vollmacht ausgestattet, kann auch jemand anders für Sie den Termin für die 5-Tages-Zulassung wahrnehmen. So oder so, diese Dokumente brauchen Sie:
- gültigen Personalausweis
- eVB
- Nachweis über Hauptuntersuchung (HU)
- Zulassungsbescheinigung 1 und 2 im Original bzw. als Kopie
Sie möchten das Kurzzeitkennzeichen als Firma oder Verein beantragen? Dann benötigen Sie zusätzlich:
- Ausweis der Person in Verantwortung (z. B. Geschäftsführer, Vorsitzender)
- Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
- Auszug aus dem Vereinsregister
Rote Kennzeichen: Hier kommen die Nummernschilder zum Einsatz
Rote Kennzeichen werden auch Händlerkennzeichen genannt. Diese alternative Bezeichnung macht schon deutlich: Die Schilder sind ganz speziell für Händler, Hersteller beziehungsweise Werkstätten gedacht. Doch für welche Zwecke nutzen sie die roten Schilder? Hier alles Wichtige zu den Autokennzeichen.
So sehen rote Kennzeichen aus
Rote Kennzeichen sind auf den ersten Blick klar erkennbar: Der Rahmen sowie die Buchstaben und Ziffern sind rot. Wie reguläre Nummernschilder auch haben sie sowohl eine Länderkennung auf blauem Untergrund sowie der EU-Flagge sowie das Kürze für den Landkreis oder die Stadt, in dem das Fahrzeug gemeldet ist. Die Erkennungszahl darf aus höchstens fünf Ziffern bestehen. Sie endet immer mit 05, 06 oder 07.
Hier darf das gewerbliche Kennzeichen genutzt werden
Der Einsatz der roten Schilder ist in der Zulassungsverordnung klar geregelt. Probefahrten und Überführungsfahrten sind zwei mögliche Gründe. Auch für Prüfungsfahrten, um das Kfz durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, dürfen Händler, Hersteller und Werkstätten die roten Kfz-Kennzeichen verwenden. Werkstattfahrten erlauben ebenfalls die Nutzung der roten Zeichen.
So können Gewerbetreibende die Schilder beantragen
Wer rote Kennzeichen benötigt, kann diese bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen. Der Antragsteller muss hier nachweisen, dass er ein entsprechendes Gewerbe führt, beispielsweise durch einen Auszug aus dem Gewerberegister. Zusätzlich sind diese Dokumente erforderlich:
- Versicherungsnachweis
- Formloser Nachweis über den Bedarf an roten Kennzeichen
- Personalausweis bzw. Reisepass inklusive Meldebestätigung
- Ausgefülltes Formular für den Antrag
Für die besonderen Nummernschilder fallen Gebühren an, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Die roten Kennzeichen unterliegen zudem wie alle anderen Nummernschilder der Versicherungspflicht. Eine Haftpflichtversicherung ist also beispielsweise vorgeschrieben. Zusätzlich muss eine pauschale Kfz-Steuer für Wechselkennzeichen entrichtet werden.
Rote Kennzeichen für private Fahrzeughalter?
Dürfen also auch Privatpersonen ein rotes Kennzeichen beantragen, wenn sie beispielsweise ein Fahrzeug überführen oder probeweisen fahren? Die Antwort ist ganz klar: Nein, die roten Nummernschilder sind ausschließlich den oben genannten Personengruppen vorbehalten, und das schon seit Ende April 1998. Privatpersonen können alternativ ein Kurzzeitkennzeichen beantragen – Nachteil dabei: Die Schilder sind nur für ein einzelnes Kfz gültig und dürfen höchstens fünf Tage lang verwendet werden.
Eine Ausnahme bildet übrigens das rote Kennzeichen für Oldtimer, erkennbar an der Erkennungsnummer, die mit einer 07 beginnt und dem H am Ende. Diese Schilder dürfen auch Privatpersonen beantragen und können es anschließend für verschiedene Oldtimer-Fahrzeuge verwenden.
Zwei Fahrzeuge teilen sich ein Nummernschild: Seit der Einführung des Wechselkennzeichens im Juli 2012 ist dies möglich. Fahrzeughalter können beispielsweise bei einem Wetterumschwung bequem vom Cabrio in den geschlossenen Pkw steigen und das Kennzeichen einfach umstecken. Als flexible Alternative zum Saisonkennzeichen wurde das Wechselkennzeichen bei seiner Einführung groß gefeiert. Mittlerweile wird es auch als Bürokratiemonster kritisiert. Was Autofahrer wissen müssen.
Wechselkennzeichen – Diese Kombinationen sind möglich
Ein Wechselkennzeichen kann jeweils an zwei Kfz der gleichen EU-Fahrzeugklasse angebracht werden. Diese sind:
- M1: Pkw, Oldtimer, Wohnmobil
- L: Motorrad, Quad, Trike, Leichtkraftrad
- O1: Anhänger
Das heißt, dass Sie ein Wechselkennzeichen für Ihr Auto und Ihr Wohnmobil nutzen können bzw. für Ihr Auto und Ihr Cabrio oder für zwei Pkw. Nicht möglich ist es dagegen, ein Auto und ein Motorrad wechselseitig in Betrieb zu haben.
Für wen sich ein Wechselkennzeichen lohnt
Mit einem Wechselkennzeichen kann immer nur ein Fahrzeug zur gleichen Zeit gefahren werden. Es lohnt sich daher weniger für Familien mit Zweitwagen. Interessant ist es unter Umständen für Cabrio-Fahrer, die das ganze Jahr über Ihr offenes Fahrzeug nutzen wollen, wenn das Wetter es zulässt. Anders als beim Saisonkennzeichen ist das Wechselkennzeichen nämlich nicht auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt. Auch wer ein Wohnmobil besitzt, kann von einem Wechselkennzeichen profitieren. Für die Zeit der Reise wird der Pkw einfach auf dem Privatgrundstück abgestellt. Ziel der Regierung war es unter anderem, einen Anreiz für ein umweltfreundliches Zweitfahrzeug wie ein Elektroauto zu schaffen. Anders als in Ländern wie Österreich oder Schweiz gibt es jedoch keine Steuervergünstigungen. Kfz-Halter müssen also für beide Fahrzeuge Steuern zahlen.
So sieht das Wechselkennzeichen aus
Das Wechselkennzeichen besteht aus zwei Komponenten: einem festen Teil und einem Wechselteil. Der feste Teil liegt in zweifacher Ausführung vor und wir dauerhaft an die jeweiligen Fahrzeuge montiert. Der Wechselteil kann mühelos umgesteckt werden. Zudem erkennt man das Wechselkennzeichen an dem Buchstaben „W“, der sich über dem Siegel befindet, also zwischen dem Kürzel für die Gemeinde bzw. den Landkreis und dem restlichen Kennzeichen.
Nur beide Komponenten zusammen zählen als vollständiges Kfz-Kennzeichen. Das Fahrzeug, das gerade nicht in Betrieb ist, muss in der Garage oder auf einem privaten Grundstück abgestellt sein. Parken ohne vollständiges Kennzeichen im öffentlichen Raum hat ein Bußgeld 40 Euro sowie ein Punkt im Zentralverkehrsregister zur Folge. Werden Sie beim Fahren oder beide Bestandteile erwischt, drohen 50 Euro sowie ebenfalls ein Punkt.
Wechselkennzeichen und Versicherung
Wie auch bei der Kfz-Steuer muss jedes Fahrzeug einzeln versichert werden. Viele Versicherer bieten spezielle Policen für Inhaber von Wechselkennzeichen an. Dennoch sollten Autofahrer mehrere Angebote vergleichen. Zwei separate Kfz-Versicherungen bei einem günstigen Anbieter können weniger ins Geld gehen als eine speziell auf das Wechselkennzeichen zugeschnittene Versicherung.
Wechselkennzeichen beantragen: So funktioniert’s
Wenn Sie ein Wechselkennzeichen nutzen wollen, müssen Sie zunächst einen Antrag für beide Fahrzeuge bei der Kfz-Versicherung Ihrer Wahl stellen. Dort erhalten Sie eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer). Mit dieser geht’s anschließend zur Zulassungsstelle, die beiden Fahrzeugen das Wechselkennzeichen zuteilt. Dafür benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief)
- eVB-Nummer
- bisherige Nummernschilder
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- Nachweis der Abgasuntersuchung
Fazit: Ist das Wechselkennzeichen sinnvoll?
Das Wechselkennzeichen ist eine flexible Alternative zum Saisonkennzeichen. Anders als in Österreich oder der Schweiz ist es hierzulande aber vor allem mit einem Wulst an Bürokratie verbunden. Anstatt für zwei Autos nur einmal Steuern und Kfz-Versicherung zahlen zu müssen, ist dies in Deutschland für jedes Fahrzeug separat nötig. Fahrzeughalter sollten sich Angebote von verschiedenen Anbietern einholen und nachrechnen, ob sich ein Wechselkennzeichen tatsächlich lohnt.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Klebekennzeichen sind üblicherweise nicht zulassungsfähig, sie entsprechen nicht der DIN 74069.
- Ausnahmen sind möglich; Fahrzeughalter sollten deshalb noch vor dem Kauf der Schilder mit der zuständigen Zulassungsbehörde Rücksprache halten.
Reflektierende Oberfläche, Europaflagge, Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummer: Klebekennzeichen sehen auf den ersten Blick aus wie gebräuchliche Nummernschilder – und überzeugen zudem durch eine selbstklebende Hinterseite, sodass ein umständliches Montieren flachfällt. Einziges Manko: Die Schilder sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
Klebekennzeichen: Rücksprache mit der Zulassungsbehörde
Wer sich für die selbstklebenden Kfz-Kennzeichen interessiert, wird schnell fündig: Online gibt es zum Beispiel gleich mehrere Anbieter, bei denen sich die Klebekennzeichen bedrucken und anschließend liefern lassen – bei Bedarf auch als persönliches Wunschkennzeichen. Häufig können Sie bei den Schildern sogar zwischen unterschiedlichen Größen wählen. Auch haben Sie häufig die Wahl zwischen Standardschrift oder Engschrift. Kennzeichenschilder bestellt, und dann nichts wie ab in den Verkehr damit? Vorsicht: Noch bevor Sie das Geld für die besonderen Autokennzeichen in die Hand nehmen, sollten Sie mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde Rücksprache halten und klären, ob Sie die Kfz-Zeichen an ihrem Fahrzeug überhaupt verwenden dürfen. Ist das nicht der Fall, werden die Schilder nicht mit den jeweiligen Prüfsiegeln ausgestattet, das gültige Kennzeichen in Deutschland zwingend benötigen.
Schilder entsprechen nicht den Regeln des Verkehrsrechts
Denn: In aller Regel sind die Kennzeichen von der Zulassung ausgeschlossen. Sie entsprechen nicht der DIN 74069, der in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung die zulässigen Nummernschilder unterliegen. Immer wieder gab es deshalb in Deutschland Autofahrer, die sich Ärger einhandelten, weil ihre Verwendung der Klebeschilder eine Ordnungswidrigkeit darstellte.
Ein prominentes Beispiel ist der Unternehmer Michael Stoschek, jahrelang Chef der Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG. Im Jahr 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt – schon seit längerem wies sein Porsche ein Klebekennzeichen auf, das anscheinend nicht den Anforderungen an ein Kfz-Nummernschild entsprach. Im Laufe des Gerichtsprozesses zeigte sich beispielsweise, dass das Kennzeichen beispielsweise im Rahmen einer Radarkontrolle nicht lesbar wäre. Die zunächst vorgesehene Millionenstrafe konnten die Rechtsanwälte Stoscheks jedoch abwenden, das Verfahren wurde aufgrund der Zahlung der Geldstrafe eingestellt.
Ausnahmen bei der Zulässigkeit der Kennzeichen
Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Zulassungsstellen eine Ausnahme machen, wenn bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind. Ist es beispielsweise technisch nicht möglich, am jeweiligen Fahrzeug herkömmliche Kennzeichen zu befestigen, sind unter Umständen Klebekennzeichen doch zulässig. Über sämtliche Ausnahmeregelungen entscheiden die Zulassungsbehörden jedoch von Fall zu Fall – treten Sie also in jedem Fall noch vor dem Kauf der Schilder mit den Sachverständigen in Kontakt.
(Stand: Januar 2017)
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Selbstleuchtende Kennzeichen sind, anders als die integrierten Kennzeichenleuchten, nicht gesetzlich vorgeschrieben.
- Leuchtkennzeichen sind vergleichsweise teuer, sorgen aber für gutes Erkennen der Nummernschilder, auch bei schlechter Witterung und Dunkelheit.
Ein wahres Highlight, und das im wahrsten Sinne des Wortes: Wer ein selbstleuchtendes Kennzeichen hat, braucht sich auch bei Dunkelheit, Nebel, Regen oder Schnee keinerlei Gedanken machen – Kennzeichenmissbrauch durch Nicht-Gesehen-Werden kann hier nicht passieren. Wie genau funktioniert die Technologie hinter den Leuchtkennzeichen? Was kosten die Schilder? Und sind sie wirklich empfehlenswert oder sogar notwendig? Hier alles Wichtige.
Selbstleuchtendes Kennzeichen nachrüsten: Tipps für die Zulassung
Selbstleuchtende Kennzeichen, auch SLN (Selbstleuchtende Nummernschilder) genannt, sind mit LED-Technik ausgestattet. Zusammen mit einer speziellen elektrolumineszierenden Folie sorgt diese für eine gleichmäßige Beleuchtung des gesamten Schildes.
Ein selbstleuchtendes Kennzeichen wird pro Fahrzeug nur einfach benötigt. Am Heck des Kfz kommt es zum Einsatz, vorne dagegen befindet sich das herkömmliche Schild. Die Leuchtkennzeichen gibt es von verschiedenen Herstellern, und sie lassen sich zum Beispiel bequem im Internet bestellen – ob nun die Variante fürs Auto oder zweizeilige Motorradkennzeichen. Ganz wichtig: Üblicherweise erhalten Sie beim Kauf ein AGB-Dokument (Allgemeine Bauartgenehmigung). Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen, wenn Sie das Schild abstempeln lassen. Sie müssen das Leuchtkennzeichen nicht im Kraftfahrzeugbrief eintragen lassen, sollten die Genehmigung jedoch zusammen mit den Fahrzeugpapieren stets im Kfz mitführen.
Kennzeichenleuchten als günstigere Alternative
Nach all diesen Vorteilen ahnten Sie es vielleicht schon – selbstleuchtende Kfz-Kennzeichen haben durchaus einen beträchtlichen Haken: Sie sind deutlich teurer als herkömmliche Schilder. Die Kosten variieren natürlich je nach Anbieter, mit rund 100 Euro müssen Sie jedoch in jedem Fall rechnen (Stand: Dezember 2016). So mancher Fahrer fragt sich deshalb: Ist es wirklich ratsam, in den sauren Apfel zu beißen und das Geld für die Leuchtkennzeichen zu berappen? Die beruhigende Antwort lautet: Nein, keineswegs. Denn hierzulande sind laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sowohl für Kraftfahrzeuge und Anhänger ohnehin Kennzeichenleuchten vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden nur die Versicherungskennzeichen von Kleinrafträdern sowie Leichtfahrzeuge.
So funktioniert die integrierte Beleuchtung für das Nummernschild
Die Kennzeichenbeleuchtung besteht meist aus langlebigen Leuchtdioden und ist üblicherweise farblos. Sie lässt sich stets mit den Rückleuchten zusammen betätigen. Dank der Vorrichtung lässt sich auch bei Dunkelheit das so in Szene gesetzte Fahrzeugkennzeichen aus bis zu 20 Metern Entfernung erkennen. Achtung: Die Beleuchtung ist Pflicht. Wer sie ausschaltet, macht sich aufgrund von Kennzeichenmissbrauch strafbar. Nur Nutzer von selbstleuchtenden Kennzeichen dürfen auf die Vorrichtung verzichten. Kurz zusammengefasst: Die Verwendung von selbstleuchtenden Kennzeichen ist also ein nettes Gimmick für Fahrzeughalter – erforderlich sind die Nummernschilder aber nicht.
(Stand: Januar 2017)