KFZ abmelden

Wer seinen fahrbaren Untersatz nicht mehr benötigt, sollte darüber nachdenken, sein Kfz abzumelden. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Mit der wegfallenden Kfz-Steuer lässt sich Geld sparen. Ob nun für immer oder nur für einen gewissen Zeitraum: Rund um die Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs gibt es einige Dinge zu beachten.

  • Melden Sie Ihr Fahrzeug ab, wenn es stillgelegt oder verschrottet werden soll, um keine Kfz-Steuer mehr zahlen zu müssen.
  • Das Fahrzeug kann dann nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen.
  • Bei einem Umzug in eine andere Stadt bzw. einen anderen Landkreis müssen Sie Ihr Kfz nicht abmelden. Hier herrscht lediglich eine Mitteilungspflicht gegenüber der neuen Zulassungsstelle.
  • Falls Sie Ihr Kfz nur für einen bestimmten Zeitraum abmelden wollen, können Sie Ihr Kfz-Kennzeichen bis zu zwölf Monate lang reservieren, und es wird nicht anderweitig vergeben.

Eine Abmeldung können Sie auch online beauftragen!

 

Für die Abmeldung werden auch die Fahrzeugpapiere benötigt.

Abmeldung und Ummeldung von Fahrzeugen: Der Unterschied

Häufig herrscht Verwirrung zwischen der Abmeldung und der Ummeldung eines Kfz: Muss man ein Fahrzeug beispielsweise bei einem Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk erst abmelden, um es später an einem anderen Ort wieder anzumelden? Die Antwort: Nein, das ist nicht notwendig. Bei einem Kreiswechsel muss man das Kfz lediglich ummelden. Auch Änderungen der persönlichen Daten des Fahrzeughalters, zum Beispiel eine Namensänderung, erfordern keine Ab- und erneute Anmeldung des Kfz – hier liegt laut Fahrzeugzulassungsverordnung lediglich eine Mitteilungspflicht vor.

Wer dagegen ein Auto abmeldet, tut das aus einem anderen Grund: Er benötigt das Fahrzeug nicht mehr und entscheidet sich deshalb, es stillzulegen beziehungsweise außer Betrieb zu setzen. Die Abmeldung wird im Fahrzeugschein vermerkt, außerdem wird die Siegelplakette entfernt, die Kennzeichenschilder entwertet.

Verschrottung von Altautos: Tipps und Hinweise

Unter Umständen soll das Kfz nicht stillgelegt, sondern verschrottet werden. In diesem Fall sollte der Verwertungsbetrieb, der die Verschrottung vornimmt, dem Fahrzeughalter einen sogenannten Verwertungsnachweis ausstellen. Zertifizierte Annahmestellen sind sogar verpflichtet, dieses Dokument zu erstellen. Der Zulassungsbehörde ist bei der Abmeldung des Kfz dieses Dokument vorzulegen. Schon seit 2007 gibt es übrigens die Möglichkeit, Pkws kostenfrei an den Importeur oder Hersteller zurückzugeben, damit dieser die endgültige Entsorgung vornimmt.

Kfz abmelden: Benötigte Dokumente

Für die Kfz-Abmeldung ist die örtliche Zulassungsstelle zuständig. Vielerorts ist dieser Vorgang sogar online möglich – ein echter Vorteil, denn auf diese Weise entfällt der zeitraubende Termin bei der Zulassungsbehörde. Grundsätzlich sind diese Dokumente erforderlich, um das Kfz abzumelden:

  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • Fahrzeugpapiere
  • eVB-Nummer (Bestätigung einer bestehenden Haftpflichtversicherung)
  • Sicherheitscodes der Stempelplaketten und der Zulassungsbescheinigung

Auch die Nummernschilder müssen zum Entwerten vorgelegt werden. Unter Umständen benötigen Sie weitere zusätzliche Dokumente. Bei Gebrauchtwagen sollte zum Beispiel ein Nachweis der Haupt- sowie Abgasuntersuchung vorgelegt werden, bei Wagen, die aus dem Ausland außerhalb der EU stammen, ist üblicherweise eine Zollunbedenklichkeitsbescheinigung erforderlich. Der Fahrzeugbrief oder der Kaufvertrag müssen dagegen nicht vorgelegt werden, wenn Sie Ihr Kfz abmelden.

Stillgelegtes Kfz: Kennzeichen reservieren

Das Kfz soll nicht für immer, sondern nur für einen gewissen Zeitraum abgemeldet werden? Viele Zulassungsstellen ermöglichen die Reservierung des Kennzeichens für ein Jahr. Innerhalb dieser Frist darf der Fahrzeughalter das Nummernschild erneut verwenden – entweder für das zuvor abgemeldete Auto oder ein beliebiges anderes Fahrzeug. Für dieses Reservieren fallen üblicherweise Gebühren an.