Klebekennzeichen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Klebekennzeichen sind üblicherweise nicht zulassungsfähig, sie entsprechen nicht der DIN 74069.
  • Ausnahmen sind möglich; Fahrzeughalter sollten deshalb noch vor dem Kauf der Schilder mit der zuständigen Zulassungsbehörde Rücksprache halten.

Reflektierende Oberfläche, Europaflagge, Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummer: Klebekennzeichen sehen auf den ersten Blick aus wie gebräuchliche Nummernschilder – und überzeugen zudem durch eine selbstklebende Hinterseite, sodass ein umständliches Montieren flachfällt. Einziges Manko: Die Schilder sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

Klebekennzeichen: Rücksprache mit der Zulassungsbehörde

Wer sich für die selbstklebenden Kfz-Kennzeichen interessiert, wird schnell fündig: Online gibt es zum Beispiel gleich mehrere Anbieter, bei denen sich die Klebekennzeichen bedrucken und anschließend liefern lassen – bei Bedarf auch als persönliches Wunschkennzeichen. Häufig können Sie bei den Schildern sogar zwischen unterschiedlichen Größen wählen. Auch haben Sie häufig die Wahl zwischen Standardschrift oder Engschrift. Kennzeichenschilder bestellt, und dann nichts wie ab in den Verkehr damit? Vorsicht: Noch bevor Sie das Geld für die besonderen Autokennzeichen in die Hand nehmen, sollten Sie mit der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde Rücksprache halten und klären, ob Sie die Kfz-Zeichen an ihrem Fahrzeug überhaupt verwenden dürfen.  Ist das nicht der Fall, werden die Schilder nicht mit den jeweiligen Prüfsiegeln ausgestattet, das gültige Kennzeichen in Deutschland zwingend benötigen.

Schilder entsprechen nicht den Regeln des Verkehrsrechts

Denn: In aller Regel sind die Kennzeichen von der Zulassung ausgeschlossen. Sie entsprechen nicht der DIN 74069, der in Deutschland laut Straßenverkehrsordnung die zulässigen Nummernschilder unterliegen. Immer wieder gab es deshalb in Deutschland Autofahrer, die sich Ärger einhandelten, weil ihre Verwendung der Klebeschilder eine Ordnungswidrigkeit darstellte.

Ein prominentes Beispiel ist der Unternehmer Michael Stoschek, jahrelang Chef der Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG. Im Jahr 2015 wurde er von der Staatsanwaltschaft zu einer Geldstrafe verurteilt – schon seit längerem wies sein Porsche ein Klebekennzeichen auf, das anscheinend nicht den Anforderungen an ein Kfz-Nummernschild entsprach. Im Laufe des Gerichtsprozesses zeigte sich beispielsweise, dass das Kennzeichen beispielsweise im Rahmen einer Radarkontrolle nicht lesbar wäre. Die zunächst vorgesehene Millionenstrafe konnten die Rechtsanwälte Stoscheks jedoch abwenden, das Verfahren wurde aufgrund der Zahlung der Geldstrafe eingestellt.

Ausnahmen bei der Zulässigkeit der Kennzeichen

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, dass Zulassungsstellen eine Ausnahme machen, wenn bestimmte Gegebenheiten erfüllt sind. Ist es beispielsweise technisch nicht möglich, am jeweiligen Fahrzeug herkömmliche Kennzeichen zu befestigen, sind unter Umständen Klebekennzeichen doch zulässig. Über sämtliche Ausnahmeregelungen entscheiden die Zulassungsbehörden jedoch von Fall zu Fall – treten Sie also in jedem Fall noch vor dem Kauf der Schilder mit den Sachverständigen in Kontakt.

(Stand: Januar 2017)