Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen hat eine begrenzte Lebensdauer – und wird häufig auch Kurzkennzeichen oder, gemäß Verwendungszweck, Überführungskennzeichen genannt. Ein Fahrzeug oder ein Anhänger ist noch nicht angemeldet, muss aber trotzdem zu einem anderen Ort bewegt werden? Ein zeitlich befristetes Nummernschild ist dafür oft die perfekte Lösung. Die Beantragung im Zulassungsbezirk ist unkompliziert, aber: Sie erfordert eine Haftpflichtversicherung für das Kfz. Für wen eignet sich das besondere Kennzeichen, und was gibt es zu beachten? Hier alle wichtigen Infos.


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Das gelbe Kurzzeitkennzeichen ist mit dem roten Zollkennzeichen nicht zu verwechseln.

Kurzzeitkennzeichen: Nummernschild mit festem Ablaufdatum

Anders als reguläre Nummernschilder für Fahrzeuge, die unbegrenzt gültig sind, haben Kurzzeitkennzeichen eine befristete Lebensdauer – sie verlieren nach maximal fünf Tagen ihre Gültigkeit. Optisch sind die Kennzeichenschilder aufs Wesentliche beschränkt: Die EU-Kennung suchen Sie vergeblich. Nach der Abkürzung für den Landkreis bzw. die Stadt folgen die blaue Zulassungsplakette sowie die Erkennungsnummer, die entweder mit 04 oder 03 beginnt. Ganz rechts auf den Kfz-Kennzeichen findet sich ein gelbes Kästchen mit dem Ablaufdatum, verteilt auf drei Zeilen. Ist das Fahrzeug nach Ablauf dieses Datums noch in Verwendung, droht nach Bußgeldkatalog eine Geldstrafe. Sie möchten das Kurzkennzeichen im europäischen Ausland nutzen? Dafür benötigen Sie die sogenannte Grüne Versicherungskarte.

Kurzzeitkennzeichen oder Händlerkennzeichen beantragen?

Der offizielle Status eines Fahrzeugs mit Kurzzeitkennzeichen lautet: nicht zugelassen. Sie dürfen es trotzdem im Straßenverkehr nutzen, allerdings sind die Verwendungszwecke klar definiert. Die Kennzeichen dienen für Probefahrten, für Überprüfungs- oder Überführungsfahrten. In diesem Zusammenhang spricht man übrigens auch von einem sogenannten Überführungskennzeichen.

Alternativ besteht für Hersteller von Fahrzeugteilen, Besitzer von Werkstätten oder auch Fahrzeughändler die Möglichkeit ein rotes Händlerkennzeichen zu beantragen. Auch diese sind nur befristet gültig. Prüfen Sie deshalb noch vor dem Beantragen, welche Schilder für Ihre Verwendungszwecke am besten geeignet sind.

Voraussetzungen für ein 5-Tages-Kennzeichen

Wenn Sie ein Kurzzeitkennzeichen beantragen möchten, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen:

  • abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung mit eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
  • gültige Hauptuntersuchung (HU) oder:
  • Sicherheitsprüfung (SP)
  • Fahrzeugschein, in dem das Fahrzeug korrekt aufgeführt wird

So lässt sich das Kurzzeitkennzeichen beantragen

Für die Beantragung eines befristeten Nummernschildes ist Ihre örtliche Zulassungsbehörde zuständig. Sie haben keine Zeit, um persönlich dort einen Termin wahrzunehmen? Dann können sie hier mit unserem Partner ein Kurzzeitkennzeichen bestellen!
Mit der entsprechenden schriftlichen Vollmacht ausgestattet, kann auch jemand anders für Sie den Termin für die 5-Tages-Zulassung wahrnehmen. So oder so, diese Dokumente brauchen Sie:

  • gültigen Personalausweis
  • eVB
  • Nachweis über Hauptuntersuchung (HU)
  • Zulassungsbescheinigung 1 und 2 im Original bzw. als Kopie

Sie möchten das Kurzzeitkennzeichen als Firma oder Verein beantragen? Dann benötigen Sie zusätzlich:

  • Ausweis der Person in Verantwortung (z. B. Geschäftsführer, Vorsitzender)
  • Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug
  • Auszug aus dem Vereinsregister