Selbstleuchtendes Kennzeichen

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Selbstleuchtende Kennzeichen sind, anders als die integrierten Kennzeichenleuchten, nicht gesetzlich vorgeschrieben.
  • Leuchtkennzeichen sind vergleichsweise teuer, sorgen aber für gutes Erkennen der Nummernschilder, auch bei schlechter Witterung und Dunkelheit.

Ein wahres Highlight, und das im wahrsten Sinne des Wortes: Wer ein selbstleuchtendes Kennzeichen hat, braucht sich auch bei Dunkelheit, Nebel, Regen oder Schnee keinerlei Gedanken machen – Kennzeichenmissbrauch durch Nicht-Gesehen-Werden kann hier nicht passieren. Wie genau funktioniert die Technologie hinter den Leuchtkennzeichen? Was kosten die Schilder? Und sind sie wirklich empfehlenswert oder sogar notwendig? Hier alles Wichtige.

 

Selbstleuchtende Kennzeichen benötigen keine separate Kennzeichenbeleuchtung.

Selbstleuchtendes Kennzeichen nachrüsten: Tipps für die Zulassung

Selbstleuchtende Kennzeichen, auch SLN (Selbstleuchtende Nummernschilder) genannt, sind mit LED-Technik ausgestattet. Zusammen mit einer speziellen elektrolumineszierenden Folie sorgt diese für eine gleichmäßige Beleuchtung des gesamten Schildes.

Ein selbstleuchtendes Kennzeichen wird pro Fahrzeug nur einfach benötigt. Am Heck des Kfz kommt es zum Einsatz, vorne dagegen befindet sich das herkömmliche Schild. Die Leuchtkennzeichen gibt es von verschiedenen Herstellern, und sie lassen sich zum Beispiel bequem im Internet bestellen – ob nun die Variante fürs Auto oder zweizeilige Motorradkennzeichen. Ganz wichtig: Üblicherweise erhalten Sie beim Kauf ein AGB-Dokument (Allgemeine Bauartgenehmigung). Dieses müssen Sie bei der zuständigen Zulassungsbehörde vorlegen, wenn Sie das Schild abstempeln lassen. Sie müssen das Leuchtkennzeichen nicht im Kraftfahrzeugbrief eintragen lassen, sollten die Genehmigung jedoch zusammen mit den Fahrzeugpapieren stets im Kfz mitführen.

Kennzeichenleuchten als günstigere Alternative

Nach all diesen Vorteilen ahnten Sie es vielleicht schon – selbstleuchtende Kfz-Kennzeichen haben durchaus einen beträchtlichen Haken: Sie sind deutlich teurer als herkömmliche Schilder. Die Kosten variieren natürlich je nach Anbieter, mit rund 100 Euro müssen Sie jedoch in jedem Fall rechnen (Stand: Dezember 2016). So mancher Fahrer fragt sich deshalb: Ist es wirklich ratsam, in den sauren Apfel zu beißen und das Geld für die Leuchtkennzeichen zu berappen? Die beruhigende Antwort lautet: Nein, keineswegs. Denn hierzulande sind laut Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sowohl für Kraftfahrzeuge und Anhänger ohnehin Kennzeichenleuchten vorgeschrieben. Eine Ausnahme bilden nur die Versicherungskennzeichen von Kleinrafträdern sowie Leichtfahrzeuge.

So funktioniert die integrierte Beleuchtung für das Nummernschild

Die Kennzeichenbeleuchtung besteht meist aus langlebigen Leuchtdioden und ist üblicherweise farblos. Sie lässt sich stets mit den Rückleuchten zusammen betätigen. Dank der Vorrichtung lässt sich auch bei Dunkelheit das so in Szene gesetzte Fahrzeugkennzeichen aus bis zu 20 Metern Entfernung erkennen. Achtung: Die Beleuchtung ist Pflicht. Wer sie ausschaltet, macht sich aufgrund von Kennzeichenmissbrauch strafbar. Nur Nutzer von selbstleuchtenden Kennzeichen dürfen auf die Vorrichtung verzichten. Kurz zusammengefasst: Die Verwendung von selbstleuchtenden Kennzeichen ist also ein nettes Gimmick für Fahrzeughalter – erforderlich sind die Nummernschilder aber nicht.

(Stand: Januar 2017)